unrichtige personenbezogene Daten Berichtigung

    personenbezogene Meldedaten berichtigen lassen

    Sie möchten Ihre Meldedaten korrigieren oder vervollständigen lassen? Hier erfahren Sie Näheres.

    Beschreibung

    Hinweise für Burscheid

    Wer eine Wohnung bezieht oder verlässt, ist verpflichtet, dies innerhalb von zwei Wochen zu melden (Zuzug aus einer anderen Stadt, Zuzug aus dem Ausland = Anmeldung; Umzug innerhalb von Burscheid = Ummeldung). Außerdem ist eine sog. "Statusänderung" meldepflichtig, d.h. Ihre Hauptwohnung wird eine Nebenwohnung oder Ihre Nebenwohnung wird Ihre Hauptwohnung. Vermietende müssen eine Wohnungsgeberbescheinigung ausstellen, die bei der An- oder Ummeldung vorgelegt wird. Als Vermietende gelten sowohl Eigentümerinnen und Eigentümer einer Wohnung, als auch beauftragte Hausverwaltungen oder Mieterinnen und Mieter, der die Wohnung untervermieten.Eine Wohnungsgeberbescheinigung muss Name und Anschrift der oder des Wohnungsgebenden, gegebenenfalls Angaben zur Eigentümerin oder zum Eigentümer, die Angabe, ob es sich um eine An- oder Abmeldung handelt sowie das Ein- oder Auszugsdatum, die Anschrift der Wohnung und die Namen der meldepflichtigen Personen enthalten.Eine An- oder Ummeldung kann nur persönlich erfolgen. Sollten Sie nicht persönlich im Bürgerbüro vorsprechen können, ist es möglich, ein Anmeldeformular ausgefüllt und unterschrieben zusammen mit Ihrem Personalausweis und der Wohnungsgeberbescheinigung einer bevollmächtigten Person mitzugeben.Wenn Kinder umziehen und künftig nicht mehr beide Sorgeberechtigten eine gemeinsame Wohnung mit dem Kind haben oder die Hauptwohnung des Kindes von einer/einem Sorgeberechtigten zur/zum anderen wechselt, wird eine Einverständniserklärung benötigt.Eine Abmeldung ist nur erforderlich, wenn der Auszug ins Ausland erfolgt. Dabei können Sie die Anschrift im Ausland hinterlassen, zum Beispiel für die Kontaktaufnahme bei Wahlen. Die Abmeldung ins Ausland kann frühestens eine Woche vor dem Auszug aus der Wohnung erfolgen. Die Abmeldung kann nur persönlich vorgenommen werden. Sollten Sie nicht persönlich im Bürgerbüro vorsprechen können, ist es möglich, ein Abmeldeformular ausgefüllt und unterschrieben zusammen mit Ihrem Personalausweis und der Wohnungsgeberbescheinigung einer bevollmächtigten Person mitzugeben.Soll eine Nebenwohnung abgemeldet werden, so müssen Sie dies bei der Meldebehörde Ihrer Hauptwohnung melden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Amt für Bürgeranlegenheiten, Wahlen und Personenstandswesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Höhestraße 7-9

    51399 Burscheid

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 18.01.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Höhestraße 7-9

    51399 Burscheid

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02174 670-444

    E-Mail: buergerbuero@burscheid.de

    Version

    Technisch geändert am 18.01.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Burscheid

    Personalausweis oder ReisepassWohnungsgeberbestätigungWenn Sie volljährige Personen bei der Meldung vertreten benötigen wir zusätzlich:Formlose VollmachtUnterschriebenes AnmeldeformularAusweisdokument im OriginalWenn Sie alleine sorgeberechtigt sind:Einverständniserklärung der SorgeberechtigtenSorgerechtserklärung

    Formulare

    keine

    Voraussetzungen

    Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • unrichtige oder unvollständige Daten im Melderegister,
    • zweifelsfrei feststellbare Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit der bisherigen Daten.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Burscheid

    Bundesmeldegesetz

    Verfahrensablauf

    Das Verfahren läuft folgendermaßen ab:

    • Sie beantragen die Korrektur oder Vervollständigung Ihrer Daten.
    • Ein formeller Antrag ist nicht vorgeschrieben.
    • Sie reichen die erforderlichen Nachweise ein.
    • Die zuständige Behörde prüft Ihre Angaben und Ihre Unterlagen.
    • Sie werden von der Behörde über das Ergebnis der Prüfung informiert.
    • Die zuständige Behörde informiert andere öffentliche Stellen, denen im Rahmen regelmäßiger Datenübermittlungen unrichtige oder unvollständige Daten übermittelt worden sind.

    Fristen

    keine

    Kosten

    Hinweise für Burscheid

    Es fallen keine Gebühren an. Bei Fristversäumnis ist jedoch die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens mit der Verhängung eines Verwarnungs- bzw. Bußgeldes möglich.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Burscheid

    Anmeldung bei der MeldebehördeAbmeldung bei der MeldebehördeAbmeldung bei der Meldebehörde ins AuslandWohnungsgeberbescheinigungEinverständniserklärung der Sorgeberechtigten bei Umzug eines KindesAntrag auf Einrichtung einer ÜbermittlungssperreInformation gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung für meldepflichtige Personen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 09.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 09.11.2021

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de