Beistandschaft durch das Jugendamt
Hinweise für Goch
Beschreibung
Hinweise für Goch
Im Rahmen einer Beistandschaft kann Ihnen das Jugendamt behilflich sein bei
- der Feststellung der Vaterschaft
- der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen Ihres Kindes gegenüber dem anderen Elternteil.
Feststellung der Vaterschaft
- Wir beraten und unterstützen Mütter in Vaterschaftsfragen, vor und nach der Geburt des Kindes.
- Wir vertreten Ihr Kind vor Gericht in Vaterschaftsfeststellungsverfahren, wenn der Vater sein Kind nicht anerkennen will.
Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen
- Wir überprüfen die rechtliche Unterhaltssituation Ihres Kindes, das Einkommen des Unterhaltspflichtigen, berechnen die Unterhaltsverpflichtung und vertreten Ihr Kind auch in einem gerichtlichen Verfahren.
- Wir setzen die Unterhaltsansprüche Ihres Kindes durch, einschließlich möglicher Zwangsvollstreckungsmaßnahmen.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Goch
Formulare
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Voraussetzungen
Hinweise für Goch
Derjenige Elternteil, der die alleinige elterliche Sorge für das Kind hat oder bei gemeinsamer Sorge der Elternteil, in dessen Obhut sich das Kind befindet, kann für das minderjährige Kind eine Beistandschaft beantragen.
Melden Sie sich dazu bitte zunächst telefonisch bei den aufgeführten Ansprechpartner*innen.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
Hinweise für Goch
Zur Einrichtung einer Beistandschaft nehmen Sie bitte zunächst telefonisch Kontakt mit den Ansprechpartner*innen auf.
Eine Beistandschaft besteht so lange, bis der Antragsteller diese beendet oder die Antragsvoraussetzungen nicht mehr vorliegen.
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
Hinweise für Goch
Broschüre Beistandschaft:
https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/publikationen/die-beistandschaft-73974
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
Hinweise für Goch