Personalausweis Ausstellung vorläufig

    Vorläufigen Personalausweis beantragen

    Hinweise für Lünen

    Sofern Sie kurzfristig einen Personalausweis benötigen, kann Ihnen ein vorläufiger Ausweis ausgestellt werden.

    Beschreibung

    Hinweise für Lünen

    Sofern Sie kurzfristig einen Personalausweis benötigen, kann Ihnen ein vorläufiger Ausweis ausgestellt werden. Vorläufige Personalausweise werden von uns vor Ort ausgestellt und sind höchstens 3 Monate gültig. 

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro und Wahlen

    Adresse

    Hausanschrift

    Willy-Brandt-Platz 1

    44532 Lünen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02306 104-2030

    Fax: 02306 104-211110

    E-Mail: buergerbuero@luenen.de

    Version

    Technisch geändert am 21.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Lünen

    Für eine Neubeantragung benötigen Sie:

    • Ihren alten Personalausweis (auch wenn dieser bereits abgelaufen oder ungültig ist) oder ein anderes amtliches Lichtbilddokument, wie z. B. den Reisepass.

    • Aktuelles biometrisches Lichtbild (kann auch vor Ort erstellt werden)

    • ggf. Geburtsurkunde

    • für Antragstellende unter 16 Jahren ist die Anwesenheit der/des im gleichen Haushalt wohnenden Erziehungsberechtigten erforderlich. Wenn nur ein Elternteil erscheint, ist die Einverständniserklärung des anderen Elternteils notwendig.

    Formulare

    Voraussetzungen

    Hinweise für Lünen

    • Grundsätzlich müssen Sie 16 Jahre alt sein, um einen vorläufigen Personalausweis zu beantragen. In Ausnahmefällen kann ein Antrag früher gestellt werden. Dazu ist das Einverständnis der/des Sorgeberechtigten (Vater und Mutter oder Vormund) erforderlich. Ist die Ehe der Eltern geschieden, benötigen Sie in der Regel einen Sorgerechtsbeschluss. Bei Vormundschaften ist die Vorlage einer Bestallungsurkunde erforderlich.

    • Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind verpflichtet, die Identität bei der Beantragung zu überprüfen. Die Beantragung kann daher nur persönlich erfolgen; eine Vertretung ist nicht möglich.

    • Es ist zudem erforderlich, dass Sie in Ihrem Ausweis eine eigenhändige Unterschrift leisten. Sie können sich daher bei der Antragstellung nicht vertreten lassen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Lünen

    § 9 Personalausweisgesetz (PauswG) - https://www.gesetze-im-internet.de/pauswg/__9.html

    Verfahrensablauf

    Sie müssen den vorläufigen Personalausweis persönlich beantragen.

    • Beantragen Sie den vorläufigen Personalausweis bei dem Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz.
      • Wenn Sie Ihren vorläufigen Personalausweis nicht am Hauptwohnsitz beantragen, brauchen Sie einen wichtigen Grund. Bitte kontaktieren das von Ihnen ausgewählten Bürgeramt, um zu erfahren, ob das Bürgeramt Ihren Grund anerkennt.
    • Das Bürgeramt stellt Ihnen den vorläufigen Personalausweis aus.

    Fristen

    The obligation to apply for a temporary identity card applies to you if you

    • have German nationality
    • have reached the age of 16,
    • are registered in Germany and
    • do not have a valid identity card or passport.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Lünen

    Der vorläufige Personalausweis wird Ihnen sofort ausgestellt.

    Kosten

    Hinweise für Lünen

    10 Euro, ggf. zusätzlich 7 Euro für das Lichtbild vor Ort.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt folgende Hinweise:     

    • Sie können den vorläufigen und den neuen, regulären Personalausweis im Inland gleichzeitig beantragen.
    • Sie können den vorläufigen Personalausweis nicht im Ausland beantragen.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Lünen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 03.01.2024

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Lünen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de