Leichenpass
Hinweise für Grevenbroich
Beschreibung
Hinweise für Grevenbroich
Allgemein bedeutet die Überführung das Verbringen eines Verstorbenen von einem Ort zu einem anderen, nachdem der Tod festgestellt und bescheinigt worden ist.
Die Überführung kann demnach das Verbringen des Verstorbenen vom Sterbe- bzw. Auffindungsort in eine öffentliche Leichenhalle, in die Räumlichkeiten des Bestattungsunternehmens bzw. zum Krematorium (sog. Zwischenüberführung) betreffen. Verbringungen von Verstorbenen im Inland unterliegen mit wenigen Ausnahmen keiner besonderen Überführungsgenehmigung.
Gründe für eine internationale Überführung können z. B. sein, dass Reisende im Urlaub versterben und zur Bestattung überführt werden müssen oder dass Menschen mit Migrationshintergrund in ihrem ursprünglichen Heimatland beigesetzt werden möchten.
Die Beförderung von Verstorbenen kann auf dem Luftweg, dem Seeweg oder dem Landweg nach den jeweils dafür geltenden Bestimmungen durchgeführt werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Ordnungs- und Gewerbeangelegenheiten - 32.1
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
E-Mail: ordnungsamt@grevenbroich.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Grevenbroich
Eine Überführung ist erst nach der eindeutigen Feststellung des Todes und der Ausstellung des Totenscheines durch einen Arzt möglich.
Formulare
Hinweise für Grevenbroich
Voraussetzungen
Hinweise für Grevenbroich
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Grevenbroich
- Internationales Abkommen über Leichenbeförderung vom 10. Februar 1937 (RGBl. 1938 II S. 199) mit Ausnahme für Leichenbeförderungen innerhalb der Grenzgebiete (sog. Berliner Abkommen).
- Gesetz über das Friedhofs- und Bestattungswesen (Bestattungsgesetz - BestG NRW)
Verfahrensablauf
Hinweise für Grevenbroich
Fristen
Hinweise für Grevenbroich
Grundsätzlich muss die Überführung spätestens 36 Stunden nach Eintritt des Todes beginnen.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Grevenbroich
Kosten
Hinweise für Grevenbroich
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Grevenbroich
Bei der Überführung einer Leiche ins Ausland sind die gesetzlichen Bestimmungen der Zielländer sowie der Durchfuhrländer zu beachten. Informationen erteilen die zuständigen Konsulate und Botschaften dieser Länder.
Weitere Informationen
Hinweise für Grevenbroich
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
Hinweise für Grevenbroich