Verkehrsraumeinschränkung

    Verkehrsraumeinschränkung

    Hinweise für Unna

    Beschreibung

    Hinweise für Unna

    Allgemein:

    Für Baustellen, die den öffentlichen Straßenverkehr beeinflussen bzw. in die öffentliche Verkehrsfläche eingreifen, ist eine verkehrsrechtliche Sondergenehmigung erforderlich. Der Antrag ist zwei Wochen vor Baubeginn zu stellen, da andere betroffene Behörden oder Einrichtungen (Polizei, Feuerwehr, Buslinien, anliegende Betriebe) zu der Genehmigung zu hören sind.
    Der Antrag erfolgt formlos mit den Angaben: wann, wo, wie lange, Name und Telefonnummer des Bauleiters bzw. Verantwortlichen. Vom Bereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung als zuständige Straßenverkehrsbehörde werden dann die Auflagen in Form von zusätzlichen Beschilderungen, erforderlichen Umleitungsstrecken oder Lichtzeichenanlagen erteilt.

    Eine Verlängerung der Genehmigung ist gegen Gebühr bis zu zwei Wochen möglich, danach muss die Sachlage neu beurteilt werden.

    Jahresbaustellengenehmigung:

    Für Firmen, die im Laufe des Jahres im Gehwegbereich kleinere Bauarbeiten zu erledigen haben, z.B. Hausanschlüsse für Telefon, Gas, Wasser, gibt es Sperrgenehmigungen mit der Gültigkeit für ein Kalenderjahr. Der Antrag erfolgt formlos mit den notwendigen Angaben. Die Genehmigung bezieht sich ausschließlich auf das Stadtgebiet Unna. 

     

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    Ansprechpartner

    Straßenverkehrsangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    59423 Unna

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 05.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Straßenverkehrsangelegenheiten

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    Rathausplatz 1

    59423 Unna

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    Version

    Technisch geändert am 05.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

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    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Unna

    Formulare

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de