Führerschein

    Umtausch Papierführerschein

    Hinweise für Lünen

    Wenn die Gültigkeit Ihres Führerscheins abgelaufen ist, müssen Sie einen neuen Führerschein beantragen. Alte Papier- und Kartenführerscheine verlieren ab 2022 schrittweise ihre Gültigkeit und müssen durch den einheitlichen Kartenführerschein der Europäischen Union ersetzt werden.

    Beschreibung

    Hinweise für Lünen

    Viele Besitzerinnen und Besitzer einer Fahrerlaubnis sind noch mit dem alten Papierführerschein unterwegs. Diese Dokumente verlieren seit dem 19. Januar 2022 schrittweise ihre Gültigkeit – gestaffelt nach dem Geburtsjahr der Inhaberin oder des Inhabers.

    Wenn die Gültigkeit Ihres alten Papierführerscheins abgelaufen ist, müssen Sie diesen durch den aktuell gültigen, einheitlichen Kartenführerschein der Europäischen Union (EU) ersetzen lassen. Auch als Inhaberin und Inhaber eines älteren Führerscheins im Scheckkartenformat sind Sie von der Umtauschaktion betroffen. Ab dem 19. Januar 2013 ausgestellte Kartenführerscheine sind auf 15 Jahre befristet. Für Führerscheine, die zuvor ausgestellt worden sind, gelten bestimmte Fristen, um diese umzutauschen.

    Anhand Ihres Geburtsjahrs können Sie in der folgenden Übersicht einsehen, bis wann Sie Ihren Führerschein umtauschen müssen. Diese Fristen gelten für Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind:

    • vor 1953 geboren - Umtausch bis 19. Januar 2033

    • 1953 bis 1958 - 19. Juli 2022

    • 1959 bis 1964 - 19. Januar 2023

    • 1965 bis 1970 - 19. Januar 2024

    • 1971 oder später - 19. Januar 2025

    Anhand des Ausstellungsjahrs können Sie in der folgenden Übersicht einsehen, bis wann Sie Ihren Führerschein umtauschen müssen. Diese Fristen gelten für Führerscheine, die ab dem 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind:

    • 1999 bis 2001 - 19. Januar 2026
    • 2002 bis 2004 - 19. Januar 2027
    • 2005 bis 2007 - 19. Januar 2028

    Im Bürgerbüro der Stadt Lünen ist nur der Umtausch des Papierführerscheines möglich. Der Kartenumtausch muss beim Kreis Unna erfolgen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro und Wahlen

    Adresse

    Hausanschrift

    Willy-Brandt-Platz 1

    44532 Lünen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02306 104-2030

    Fax: 02306 104-211110

    E-Mail: buergerbuero@luenen.de

    Version

    Technisch geändert am 21.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Lünen

    • Ausweisdokument
    • Persönliche Vorsprache (Keine Bevollmächtigung möglich)
    • Lichtbild

    Formulare

    Hinweise für Lünen

    Voraussetzungen

    Hinweise für Lünen

    Sie müssen in Lünen gemeldet sein (Nebenwohnsitz ist nicht ausreichend).

    Rechtsgrundlage(n)

    § 25 FeV

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Lünen

    Fristen

    Hinweise für Lünen

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Lünen

    Die Stadt Lünen hat keinen Einfluss auf die Bearbeitungsdauer beim Kreis Unna.

    Kosten

    Hinweise für Lünen

    Der Umtausch kostet 25,30 Euro, bei Direktversand zusätzlich 5,50 Euro.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Lünen

    Weitere Informationen

    Hinweise für Lünen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 29.05.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de