Umtausch Papierführerschein
Hinweise für Lünen
Wenn die Gültigkeit Ihres Führerscheins abgelaufen ist, müssen Sie einen neuen Führerschein beantragen. Alte Papier- und Kartenführerscheine verlieren ab 2022 schrittweise ihre Gültigkeit und müssen durch den einheitlichen Kartenführerschein der Europäischen Union ersetzt werden.
Beschreibung
Hinweise für Lünen
Viele Besitzerinnen und Besitzer einer Fahrerlaubnis sind noch mit dem alten Papierführerschein unterwegs. Diese Dokumente verlieren seit dem 19. Januar 2022 schrittweise ihre Gültigkeit – gestaffelt nach dem Geburtsjahr der Inhaberin oder des Inhabers.
Wenn die Gültigkeit Ihres alten Papierführerscheins abgelaufen ist, müssen Sie diesen durch den aktuell gültigen, einheitlichen Kartenführerschein der Europäischen Union (EU) ersetzen lassen. Auch als Inhaberin und Inhaber eines älteren Führerscheins im Scheckkartenformat sind Sie von der Umtauschaktion betroffen. Ab dem 19. Januar 2013 ausgestellte Kartenführerscheine sind auf 15 Jahre befristet. Für Führerscheine, die zuvor ausgestellt worden sind, gelten bestimmte Fristen, um diese umzutauschen.
Anhand Ihres Geburtsjahrs können Sie in der folgenden Übersicht einsehen, bis wann Sie Ihren Führerschein umtauschen müssen. Diese Fristen gelten für Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind:
vor 1953 geboren - Umtausch bis 19. Januar 2033
1953 bis 1958 - 19. Juli 2022
1959 bis 1964 - 19. Januar 2023
1965 bis 1970 - 19. Januar 2024
1971 oder später - 19. Januar 2025
Anhand des Ausstellungsjahrs können Sie in der folgenden Übersicht einsehen, bis wann Sie Ihren Führerschein umtauschen müssen. Diese Fristen gelten für Führerscheine, die ab dem 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind:
• 1999 bis 2001 - 19. Januar 2026
• 2002 bis 2004 - 19. Januar 2027
• 2005 bis 2007 - 19. Januar 2028
Im Bürgerbüro der Stadt Lünen ist nur der Umtausch des Papierführerscheines möglich. Der Kartenumtausch muss beim Kreis Unna erfolgen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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• Ausweisdokument
• Persönliche Vorsprache (Keine Bevollmächtigung möglich)
• Lichtbild
Formulare
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Voraussetzungen
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Sie müssen in Lünen gemeldet sein (Nebenwohnsitz ist nicht ausreichend).
Rechtsgrundlage(n)
§ 25 FeV
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Die Stadt Lünen hat keinen Einfluss auf die Bearbeitungsdauer beim Kreis Unna.
Kosten
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Der Umtausch kostet 25,30 Euro, bei Direktversand zusätzlich 5,50 Euro.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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