Hausgeburt anzeigen
Beschreibung
Hinweise für Schieder-Schwalenberg
Kommt Ihr Kind in einem Krankenhaus oder in einer sonstigen Einrichtung, in der Geburtshilfe geleistet wird, zur Welt, wird die Geburtsanzeige durch diese Einrichtung übernommen. In diesem Fall sollten Sie sich in der Entbindungseinrichtung rechtzeitig erkundigen, welche Unterlagen und Dokumente Sie zum Entbindungstermin mitbringen müssen.
Erfolgt die Geburt nicht in einem Krankenhaus oder einer sonstigen Einrichtung, in der Geburtshilfe geleistet wird (Hausgeburt), muss die Geburt von einem sorgeberechtigten Elternteil persönlich beim Standesamt Südlippe in Horn-Bad Meinberg innerhalb einer Woche angezeigt werden. Sind die Eltern an der Anzeige gehindert, ist die Geburt von einer anderen Person, die bei der Geburt dabei war, anzuzeigen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Schieder-Schwalenberg
Bei Ehepaaren:
- Personalausweis/Reisepass
- Heiratsurkunde
- Geburtsurkunde und Ausweis von beiden Elternteilen
Bei ledigen Müttern:
- Personalausweis/Reisepass
- Geburtsurkunde der Mutter
- zusätzlich bei Eintragung des Vaters: Vaterschaftsanerkennung, Sorgerechtserklärung, Geburtsurkunde und Ausweis des Vaters
Bei geschiedenen Müttern:
- Personalausweis/Reisepass
- Ausweis, Heirats- und Geburtsurkunde der Mutter
- rechtskräftiges Scheidungsurteil
Bei Ausländern:
- Nationalpass
- internationale Heirats- und Geburtsurkunden beider Elternteile oder original Urkunden inkl. Übersetzung
Bei Aussiedlern:
-
- Personalausweis/Reisepass beider Elternteile
- Familienstammbuch
- Heirats- und Geburtsurkunden beider Elternteile inkl. deutsche Übersetzung nach der ISO-Norm Nr. R9
- Bescheinigung über die Namenserklärung (§94 BVFG)
Diese Aufzählung ist unverbindlich und hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit, da im Zuge der Bearbeitung die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich wird.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Schieder-Schwalenberg
Anzeige der Geburt - §§ 18 ff. Personenstandsgesetz (PStG)
Verfahrensablauf
Die Anzeige der Hausgeburt erfolgt folgendermaßen:
- Sie müssen die Geburt persönlich bei dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen innerhalb der Frist anzeigen.
- Nach der Beurkundung der Geburt erhalten Sie als Personenstandsurkunde eine Geburtsurkunde des Kindes.
- Können Sie dem Standesamt nicht alle für die Beurkundung erforderlichen Nachweise vorlegen, wird im Geburtseintrag ein erläuternder Hinweis darüber aufgenommen. An Stelle einer Geburtsurkunde kann dann als Personenstandsurkunde nur ein beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister ausgestellt werden.
Fristen
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Das Standesamt informiert die Meldebehörde über die Geburt Ihres Kindes
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 15.04.2021
Stichwörter
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