gespeicherte personenbezogene Daten nach SÜG Auskunft
Wenn Sie oder eine betroffene Person Auskunft über Ihre gespeicherten Daten nach den § 23 Absatz 1 Sicherheitsüberprüfungsgesetz benötigen, können Sie diese über einen formlosen Antrag beantragen.
Beschreibung
Hinweise für Hennef (Sieg)
Bereich Datenschutz auf der Webseite der Stadt Hennef.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- Formloser Antrag
- Identitätsnachweis
Formulare
Formulare: keine
Onlineverfahren möglich: nein
Schriftform erforderlich: ja
Identitätsnachweis: ja
Persönliches Erscheinen erforderlich: nein
Voraussetzungen
Hinweise für Hennef (Sieg)
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Hennef (Sieg)
Verfahrensablauf
Der Zugang zu Informationen wird auf Antrag gewährt.
Dieser Antrag ist schriftlich oder zur Niederschrift an die Behörde zu richten, bei der die begehrten Informationen vorhanden sind.
Auf dem elektronischen Postweg (E-Mail) ist der Antrag nur zulässig, wenn ein Zugang eröffnet ist und der Antrag mit qualifizierter elektronischer Signatur versehen ist.
Fristen
Hinweise für Hennef (Sieg)
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Hennef (Sieg)
Kosten
keine
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Hennef (Sieg)
Weitere Informationen
Hinweise für Hennef (Sieg)
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern am 21.10.2020