Einwohnerfragestunde Durchführung

    Einwohnerfragestunde Durchführung

    Hinweise für Waldbröl

    Beschreibung

    Hinweise für Waldbröl

    Wie oft gibt es Einwohnerfragestunden?

    Im Regelfall werden Fragestunden für Einwohner/innen innerhalb jeder Sitzung der Stadtverordnetenversammlung auf der Grundlage von § 48 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW durchgeführt.

    Die Fragestunde soll jeweils 60 Minuten nicht überschreiten.

    Wer darf Fragen zu welchen Angelegenheiten einreichen?

    Jede/r Einwohner/in ist berechtigt, hierzu schriftliche Anfragen an den Bürgermeister/die Bürgermeisterin zu richten. Die Anfragen müssen sich auf Angelegenheiten der Stadt beziehen.

    Wie werden die Fragen behandelt?

    Soweit mehr Fragen eingehen, als in der nächsten Sitzung der Stadtverordnetenversammlung sachlich angemessen behandelt werden können, ist darauf zu achten, dass unter Beachtung des Eingangsdatums möglichst viele unterschiedliche Fragesteller/-innen berücksichtigt werden.

    Der Bürgermeister/die Bürgermeisterin kann in diesem Fall, sowie in Fällen, in denen ein/e Fragesteller/in eine Vielzahl von Fragen stellt, die Zahl der Fragen pro Fragesteller/-in pro Sitzung begrenzen, wobei die Zahl 5 nicht unterschritten werden darf.

    Fragen, die nicht in der unmittelbar folgenden Sitzung der Stadtverordnetenversammlung behandelt werden, sind in den folgenden Sitzungen unter dem gleichen Tagesordnungspunkt zu behandeln.

    Wie bekomme ich meine Antworten?

    Nach Aufruf des Tagesordnungspunktes durch den Bürgermeister/die Bürgermeisterin werden im zeitlichen Rahmen der 60 Minuten zunächst schriftliche oder von der Verwaltung zu Protokoll genommene Anfragen, sofern sie spätestens 21 Tage vor dem Sitzungstag eingegangen sind, beantwortet und anschließend mündliche Fragen zugelassen.

    Melden sich mehrere Einwohner/innen gleichzeitig, so bestimmt der Bürgermeister/die Bürgermeisterin die Reihenfolge der Wortmeldungen. Jede Frage stellende Person ist berechtigt, zu jeder Einzelfrage zwei Zusatzfragen zu stellen.

    Die Beantwortung der Anfragen erfolgt im Regelfall mündlich durch den Bürgermeister/die Bürgermeisterin. Ist eine sofortige Beantwortung nicht möglich, so kann die Frage stellende Person eine schriftliche Beantwortung verlangen. Diese ist den Fraktionen zuzuleiten.

    Eine Aussprache findet nicht statt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Sekretariat der Bürgermeisterin

    Adresse

    Hausanschrift

    Nümbrechter Straße 19

    51545 Waldbröl

    Version

    Technisch geändert am 06.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Waldbröl

    Formulare

    Hinweise für Waldbröl

    Voraussetzungen

    Hinweise für Waldbröl

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Waldbröl

    Fristen

    Hinweise für Waldbröl

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Waldbröl

    Kosten

    Hinweise für Waldbröl

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Waldbröl

    Weitere Informationen

    Hinweise für Waldbröl

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 24.08.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de