Sterbefall
Sie sind zur Anzeige des Todes eines Menschen beim Standesamt spätestens drei Werktage nach Eintritt des Todes verpflichtet.
Beschreibung
Hinweise für Verl
Im Falle des Todes einer Person besteht die Verpflichtung zur Anzeige des Sterbefalls beim Standesamt des Sterbeortes. Diese offizielle Anzeige wird in der Regel von den Bestattungsinstituten übernommen. Die Institute erledigen alle Formalitäten beim Standesamt und sind darüber informiert, welche Unterlagen im Einzelfall für die Beurkundung des Sterbefalls erforderlich sind. Die Sterbeurkunde wird Ihnen dann über das Institut ausgehändigt.
Eine persönliche Anzeige eines Sterbefalls ist darüber hinaus ebenfalls möglich. Die Anzeige muss spätestens am dritten Werktag nach dem Sterbefall beim zuständigen Standesamt vorliegen. Diese Frist gilt auch für Totgeburten.
Nachbeurkundung eines Sterbefalls im Ausland
Ordnungsgemäß ausgestellte Sterbeurkunden aus dem Ausland werden in Deutschland grundsätzlich anerkannt. Eine Pflicht zur Nachbeurkundung besteht nicht, ist auf Wunsch aber möglich.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Verl
Für die Anzeige eines Sterbefalls werden folgende Unterlagen benötigt:
- Personalausweis, Reisepass oder ein anerkanntes Passersatzpapier der mündlich anzeigenden Person
- ggf. schriftliche Anzeige des Trägers oder der Trägerin der Einrichtung, in der der Tod eingetreten ist
- ärztliche Todesbescheinigung (nichtvertraulicher und vertraulicher Teil)
- Personalausweis, Reisepass oder Meldebescheinigung der verstorbenen Person (als Nachweis der Identität (bei Ausländern) und des letzten Wohnsitzes. Eine Meldebestätigung genügt nicht, falls die verstorbene Person noch nicht in den Personenstandsregistern (das heißt dem Geburten-, Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister) des für die Beurkundung des Sterbefalls zuständigen Standesamts geführt wird
- die Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft und gegebenenfalls ein Nachweis über deren Auflösung
- die Geburtsurkunde
Hinweis: Das Standesamt kann weitere Unterlagen von Ihnen verlangen, wenn dies zum Nachweis von Angaben erforderlich ist.
Urkunden aus dem Ausland sind im Original und jeweils mit einer deutschen Übersetzung eines anerkannten Übersetzers beziehungsweise einer anerkannten Übersetzerin vorzulegen.
Formulare
Hinweise für Verl
Voraussetzungen
Hat sich der Sterbefall nicht in einem Krankenhaus, Alten- und Pflegeheim oder sonstigen Einrichtung ereignet, sind Sie in folgender Reihenfolge als Person
- die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat,
- in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat, oder
- die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigenem Wissen unterrichtet ist, verpflichtet, den Sterbefall mündlich anzuzeigen.
Mit der Anzeige können Sie auch ein Bestattungsunternehmen betrauen.
Sind Sie als ein bei einer Handwerkskammer oder Industrie- und Handelskammer registriertes Bestattungsunternehmen von einer der oben genannten Personen mit der Anzeige eines Sterbefalls beauftragt, so können Sie die Anzeige eines Sterbefalls auch schriftlich vornehmen.
Als Krankenhaus, Alten- und Pflegeheim oder sonstige Einrichtung, in der sich der Sterbefall ereignet hat, sind Sie verpflichtet, den Sterbefall dem Standesamt schriftlich anzuzeigen.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Verl
§§ 28 ff Personenstandsgesetz (PStG)
§§ 37 ff Personenstandsverordnung (PStV)
- § 10 Personenstandsgesetz (PStG)
- § 29 Personenstandsgesetz (PStG)
- § 30 Personenstandsgesetz (PStG)
- § 31 Personenstandsgesetz (PStG)
- § 37 Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (Personenstandsverordnung - PStV)
- § 38 Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (Personenstandsverordnung - PStV)
- § 40 Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (Personenstandsverordnung - PStV)
- § 3 Absatz 2 Verordnung zur Durchführung des Personenstandsgesetzes (Personenstandsverordnung NRW - PStVO NRW)
Verfahrensablauf
Hinweise für Verl
Die Anzeige des Sterbefalls erfolgt folgendermaßen:
- Als anzeigepflichtige Person zeigen Sie den Sterbefall mündlich an.
- Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime sowie andere Einrichtungen zeigen den Sterbefall schriftlich an.
- Wenn Sie ein Bestattungsunternehmen beauftragt haben, zeigt dieses den Sterbefall schriftlich für Sie an.
- Sie reichen die benötigten Unterlagen ein.
Fristen
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Die Anzeige muss spätestens am dritten Werktag nach dem Sterbefall beim zuständigen Standesamt vorliegen. Diese Frist gilt auch für Totgeburten.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer kann von Fall zu Fall variieren
Kosten
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- 10,- Euro für eine Sterbeurkunde
- 5,- Euro für jede weitere, gleichzeitig bestellte Sterbeurkunde
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 10.08.2022
Stichwörter
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