Wählerverzeichnis zur Kommunalwahl Einsicht gewähren

    Wählerverzeichnis zur Kommunalwahl einsehen

    Sie erfahren Näheres, wie Sie das Wählerverzeichnis zur Kommunalwahl einsehen können.

    Beschreibung

    Hinweise für Haltern am See


    Vor einer

    • Europawahl
    • Bundestagswahl
    • Landtagswahl
    • Kommunalwahl (Kreistag bzw. Landrat, Rat bzw. Bürgermeister)

    wird ein Wählerverzeichnis angelegt, in dem alle für die jeweilige Wahl Wahlberechtigten aufgeführt sind. Dieses Wählerverzeichnis wird vor jeder Wahl an fünf Werktagen (Montag bis Freitag) zur allgemeinen Einsicht öffentlich ausgelegt.

    Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann innerhalb der Auslegungszeit Einspruch einlegen.

    Der genaue Auslegungszeitraum wird vor jeder Wahl bekanntgegeben.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Interne Dienste

    Adresse

    Hausanschrift

    Rochfordstraße 1

    45721 Haltern am See

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 23.07.2008

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • für Einsichtnahme in eigene Daten: keine
    • für die Einsichtnahme in die Daten anderer Personen müssen Tatsachen glaubhaft gemacht werden, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann
    • für die Fertigung von Auszügen zur Prüfung der Daten anderer Personen müssen Tatsachen glaubhaft gemacht werden, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann

    Voraussetzungen

    Einsichtnahme in die eigenen Daten:

    • Sie sind wahlberechtigt

    Einsichtnahme in die Daten anderer Personen:

    • Sie sind wahlberechtigt,
    • Sie haben Tatsachen glaubhaft gemacht, aus denen sich die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann

    Fertigung von Auszügen von Daten anderer Personen:

    • Sie sind wahlberechtigt,
    • Sie haben Tatsachen glaubhaft gemacht, aus denen sich die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie können das Wählerverzeichnis zur Kommunalwahl folgendermaßen einsehen:

    • Sie suchen die Gemeindebehörde während der allgemeinen Öffnungszeiten zwischen dem 20. und dem 16. Tag vor der Wahl auf,
    • Sie können das Wählerverzeichnis bezüglich Ihrer eigenen Daten einsehen,
    • Sie können das Wählerverzeichnis bezüglich der Daten anderer Personen einsehen, wenn Sie Tatsachen glaubhaft machen, aus denen sich die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann; in diesem Rahmen können Sie Auszüge aus dem Wählerverzeichnis fertigen, um das Wahlrecht einzelner bestimmter Personen zu prüfen

    Fristen

    Einsichtszeitraum: vom 20. bis zum 16. Tag vor der Wahl zu den allgemeinen Öffnungszeiten

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 07.04.2021

    Version

    Technisch geändert am 07.04.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de