Sterbefall anzeigen
Beschreibung
Hinweise für Sankt Augustin
Beurkundung von Sterbefälle
Der Tod einer in Sankt Augustin verstorbenen Person muss spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag - der Samstag gilt nicht als Werktag - beim Standesamt angezeigt werden. Wenn Sie selbst oder Ihre Angehörigen nicht in der Lage sind, die formellen Angelegenheiten zu regeln, haben Sie die Möglichkeit dies in die Hände eines Bestatters zu legen. Er kümmert sich nicht nur um die Beisetzung, sondern erstattet auch fristgerecht die Anzeige beim Standesamt.
Die Beurkundung kann durch Sie oder durch einen Bestatter veranlasst werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Sankt Augustin
- die Geburtsurkunde der verstorbenen Person
- sofern die verstorbene Person verheiratet bzw. verpartnert war, die Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde der letzten Ehe bzw. Lebenspartnerschaft
- ggf. den Nachweis über die Auflösung der Ehe bzw. Lebenspartnerschaft oder
- die Sterbeurkunde des letzten Ehepartners bzw. Lebenspartners des Verstorbenen
- eine Aufenthaltsbescheinigung des letzten Wohnsitzes
- eine Bescheinigung über den Tod (z. B. Bescheinigung des Arztes)
Voraussetzungen
Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- - eine Person ist gestorben,
- es wurde eine ärztliche Leichenbeschau durchgeführt.
Rechtsgrundlage(n)
- § 10 Personenstandsgesetz (PStG)
- § 29 Personenstandsgesetz (PStG)
- § 30 Personenstandsgesetz (PStG)
- § 31 Personenstandsgesetz (PStG)
- § 37 Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (Personenstandsverordnung - PStV)
- § 38 Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (Personenstandsverordnung - PStV)
- § 40 Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (Personenstandsverordnung - PStV)
- § 3 Absatz 2 Verordnung zur Durchführung des Personenstandsgesetzes (Personenstandsverordnung NRW - PStVO NRW)
Verfahrensablauf
Die Anzeige des Sterbefalls erfolgt folgendermaßen:
- Als anzeigepflichtige Person zeigen Sie den Sterbefall mündlich an.
- Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime sowie andere Einrichtungen zeigen den Sterbefall schriftlich an.
- Wenn Sie ein Bestattungsunternehmen beauftragt haben, zeigt dieses den Sterbefall schriftlich für Sie an.
- Sie reichen die benötigten Unterlagen ein.
Fristen
Kosten
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 15.04.2021
Stichwörter
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