Unterhaltsvorschuss
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Ansprechpartner
3.5.1: Beistandschaften, Unterhaltsvorschuss, Elterngeldstelle
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 5241 85-0
Fax: +49 5241 85-2460
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Rheda-Wiedenbrück
Für die Beantragung benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Online Antrag
- Geburtsurkunde des Kindes
- Wenn vorhanden: Nachweis über die Vaterschaft bei Kindern, die außerhalb einer Ehe geboren sind
- Wenn vorhanden: Unterhaltstitel
- Bitte füllen Sie den Antrag auf Unterhaltsvorschuss sorgfältig aus. Daraus kann sich ergeben, dass Sie in Ihrem konkreten Fall weitere Nachweise erbringen müssen.
Voraussetzungen
Hinweise für Rheda-Wiedenbrück
Anspruch auf Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetzhat nach der Gesetzesänderung ab dem 01.07.2017 ein Kind, das
- das 18.Lebensjahr noch nicht vollendet hat und
- bei einem seiner Elternteile lebt, der
- ledig, verwitwet oder geschieden ist oder
- von seinem Ehegatten oder Lebenspartner dauernd getrennt lebt
- nicht oder nicht regelmäßig Unterhalt vom anderen Elternteil oder Halbwaisenbezüge wenigstens in Höhe der Unterhaltsvorschussleistungen erhält.
Kinder im Alter von 12 Jahren bis zum vollendeten 18. Lebensjahr haben einen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss nur, wenn das Kind nicht auf SGB II-Leistungen angewiesen ist oder wenn der alleinerziehende Elternteil im SGB II-Bezug ein eigenes Einkommen von mindestens 600 € brutto erzielt.
Die bisherige maximale Bezugsdauer von 72 Monaten entfällt.
Eigenes Einkommen des Kindes wird angerechnet.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Rheda-Wiedenbrück
Verfahrensablauf
Hinweise für Rheda-Wiedenbrück
Nach der Antragstellung erhalten Sie einen Bescheid über die Gewährung des Unterhaltvorschusses.
Fristen
Hinweise für Rheda-Wiedenbrück
Sie erhalten Unterhaltsvorschuss in der Regel ab dem Monat, in dem Sie den Antrag gestellt haben. Der Unterhaltsvorschuss kann rückwirkend auch für den Monat vor der Antragstellung gezahlt werden, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen bereits in dieser Zeit erfüllt waren. Dazu gehört auch, dass Unterhaltszahlungen von dem anderen Elternteil eingefordert wurden. Sofern Sie Anspruch auf Unterhaltsvorschuss haben, sollten Sie also keine Zeit verlieren, den Antrag einzureichen.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Rheda-Wiedenbrück
Einzelfallabhängig.
Weitere Informationen
Hinweise für Rheda-Wiedenbrück
Wie wird der Unterhaltsvorschuss berechnet?
Die Höhe des Unterhaltsvorschusses richtet sich nach dem gesetzlichen Mindestunterhalt, der wiederum vom Alter Ihres Kindes abhängt.
Das Kindergeld wird beim Unterhaltsvorschuss in voller Höhe abgezogen. Vom Unterhaltsvorschuss ebenfalls abgezogen werden Waisenbezüge, die ein Kind nach dem Tod eines Elternteils erhält, und Unterhaltszahlungen des anderen Elternteils.
Bei Kindern, die keine allgemeinbildende Schule mehr besuchen, wird unter bestimmten Voraussetzungen auch anderes Einkommen des Kindes auf den Unterhaltsvorschuss angerechnet, zum Beispiel eine Ausbildungsvergütung.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen am 22.02.2022