Unterhaltsvorschuss

    Unterhaltsvorschuss

    Betreuung, Erziehung, Job, Haushalt: Alleinerziehende tragen die meiste Verantwortung allein. Finanzielle Sorgen kommen hinzu, wenn für das Kind kein oder nicht regelmäßig Unterhalt vom anderen Elternteil gezahlt wird. In dieser Situation können Alleinerziehende Unterhaltsvorschuss beantragen.

    Beschreibung

    Hinweise für Oelde

    Wer hat Anspruch?

    Anspruch auf Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz hat ein Kind, das

    1. noch nicht 12 Jahre alt ist
    2. bei einem seiner Elternteile lebt, der,
    3. ledig, verwitwet, geschieden ist, oder von seinem Ehegatten dauernd getrennt lebt,
    4. nicht oder nicht regelmäßig Unterhalt mindestens in Höhe des Unterhaltsvorschussbetrages (siehe unten) von dem

    anderen Elternteil oder, wenn dieser verstoben ist, nicht in dieser Höhe Waisenbezüge erhält.

    Darüber hinaus kann ein Anspruch bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres bestehen, wenn zusätzliche Anspruchsvoraussetzungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz erfüllt sind.                    

    Den Antrag sowie die zum Antrag erforderlichen Unterlagen können Sie online oder persönlich einreichen. Möchten Sie Ihren Antrag persönlich einreichen, stimmen Sie hierfür bitte vorab telefonisch oder persönlich zu den allgemeinen Öffnungszeiten einen Termin ab.

    Für weitere Informationen melden Sie sich gerne bei Herrn Brinkrode.

    Unterhaltsvorschuss-Online

     

     

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_88e1d51f94243f0fb9407a1e2961da0a

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 14.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Fachdienst Jugendamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstr. 29

    59302 Oelde

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02522 72-508

    Version

    Technisch geändert am 09.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Oelde

    Folgende Unterlagen sind - soweit vorhanden - dem Antrag in Kopie beizufügen bzw. mitzubringen:

    • Personalausweis
    • Ausweis bzw. Aufenthaltstitel
    • Geburtsurkunde des Kindes
    • Unterhaltstitel
    • Scheidungsurteil
    • Vaterschaftsanerkennung oder -feststellung
    • Einkunftsnachweise wie z.B. Unterhaltszahlungen, Halbwaisenrente

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Oelde

    Unterhaltsvorschussgesetz (UVG)

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen am 22.02.2022

    Version

    Technisch geändert am 22.02.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Oelde

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de