Unterhaltsvorschuss

    Unterhaltsvorschuss

    Hinweise für Bocholt

    Betreuung, Erziehung, Job, Haushalt: Alleinerziehende tragen die meiste Verantwortung allein. Finanzielle Sorgen kommen hinzu, wenn fuer das Kind kein oder nicht regelmaessig Unterhalt vom anderen Elternteil gezahlt wird. In dieser Situation koennen Alleinerziehende Unterhaltsvorschuss beantragen.

    Beschreibung

    Hinweise für Bocholt

    Was ist Unterhaltsvorschuss?

    Unterhaltsvorschuss ist eine besondere Familienhilfe fuer Kinder von Alleinerziehenden. Alleinerziehende, die fuer ihr Kind keinen oder nicht regelmaessig Unterhalt bekommen, koennen Unterhaltsvorschuss beantragen. Es handelt sich um eine Vorleistung fuer ausbleibende Unterhaltszahlungen des anderen Elternteils. 

    Wenn es dem anderen Elternteil eigentlich moeglich waere, Unterhalt zu zahlen, fordert der Staat den gezahlten Unterhaltsvorschuss zurueck.

    Allgemeine Informationen zum Unterhaltsvorschussgesetz

    Anspruch auf Unterhaltsvorschuss haben Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres, wenn sie

     im Bundesgebiet bei einem ihrer Elternteile leben, der

    • ledig, verwitwet oder geschieden ist oder
    • von seinem Ehegatten/Lebenspartner dauernd getrennt lebt oder
    • dieser fuer voraussichtlich wenigstens sechs Monate in einer Anstalt untergebracht ist,
    • nicht oder nicht regelmaessig wenigstens in der nach Abschnitt 2 in Betracht kommenden Hoehe

    1. Unterhalt von dem anderen Elternteil oder,

    2. falls dieser gestorben ist, Waisenbezuege erhaelt.

    Anspruch auf Unterhaltsvorschuss haben Kinder von 12 bis zu 17 Jahren, wenn sie zusaetzlich

    •  nicht auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) angewiesen sind oder
    • der alleinerziehende Elternteil mindestens 600 brutto verdient.

    Dies gilt auch fuer auslaendische Kinder, wenn sie oder der alleinerziehende Elternteil im Besitz einer Niederlassungs- oder Aufenthaltserlaubnis sind (Ausnahme: EU-Staatsangehoerigkeit)

    Wie hoch ist die Unterhaltsvorschussleistung maximal?

    • Fuer Kinder unter 6 Jahren: 230 Euro
    • Fuer Kinder von 6 bis unter 12 Jahren: 301 Euro
    • Fuer Kinder von 12 bis unter 18 Jahren: 395 Euro

    Wann besteht kein Anspruch auf die Unterhaltsvorschussleistung?

    Der Anspruch ist u. a. ausgeschlossen, wenn

    • beide Elternteile in haeuslicher Gemeinschaft miteinander leben (gleich, ob sie miteinander verheiratet sind oder nicht) oder
    • der allein stehende Elternteil heiratet (auch wenn es sich dabei nicht um den anderen Elternteil handelt) bzw. eine Lebenspartnerschaft eingehen moechte oder
    • in der haeuslichen Gemeinschaft von Kind und Elternteil auch ein Stiefvater/-mutter des Kindes lebt oder
    • beide Elternteile das Kind gemeinsam betreuen, oder
    • das Kind nicht von einem Elternteil betreut wird, sondern sich z.B. in einem Heim oder in Vollpflege bei einer anderen Familie befindet oder
    • der Elternteil, bei dem das Kind lebt, sich weigert, die zur Durchfuehrung des Gesetzes erforderlichen Auskuenfte zu erteilen oder bei der Feststellung der Vaterschaft oder des Aufenthaltes des anderen Elternteils mitzuwirken oder
    • der andere Elternteil die Unterhaltspflicht durch Vorauszahlung erfuellt hat

    Wo wird die Unterhaltsvorschussleistung beantragt?

    Die Leistungen muessen beim Fachbereich Jugend und Familie der Stadt Bocholt/Unterhaltsvorschusskasse schriftlich beantragt werden.

     

     

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Stadt Bocholt - Fachbereich Jugend und Familie

    Adresse

    Hausanschrift

    Kaiser-Wilhelm-Strasse 77

    46395 Bocholt

    Version

    Technisch geändert am 30.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Bocholt

    Der Unterhaltsvorschuss ist geregelt im Unterhaltsvorschussgesetz (UhVorschG).

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen am 22.02.2022

    Version

    Technisch geändert am 22.02.2022

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de