Unterhaltsvorschuss

    Unterhaltsvorschuss

    Betreuung, Erziehung, Job, Haushalt: Alleinerziehende tragen die meiste Verantwortung allein. Finanzielle Sorgen kommen hinzu, wenn für das Kind kein oder nicht regelmäßig Unterhalt vom anderen Elternteil gezahlt wird. In dieser Situation können Alleinerziehende Unterhaltsvorschuss beantragen.

    Beschreibung

    Hinweise für Ratingen

    Bitte beachten:

    Der Anspruch auf Unterhaltsvorschuss kann erst geprüft werden, wenn ein wirksamer Antrag gestellt wurde. Ein wirksamer Antrag enthält alle Angaben und Nachweise, die zur Prüfung notwendig sind. Eine Bewilligung der Leistung erfolgt ab dem 01. des Monats, in dem der wirksame Antrag hier vollständig vorliegt.

    Minderjährige Kinder von Alleinerziehenden, die keinen oder weniger Unterhalt als Unterhaltsvorschuss vom anderen Elternteil erhalten, haben unter gewissen Voraussetzungen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss.

    Die Höhe leitet sich aus dem Mindestunterhalt ab und richtet sich nach dem Alter des Kindes: 
      0 -   5 Jahre = 230 Euro
      6 - 11 Jahre = 301 Euro
    12 - 17 Jahre = 395 Euro

    Dieser Wert entspricht dem Mindestunterhalt der jeweiligen Altersstufe (1. Einkommensgruppe der Düsseldorfer Tabelle) abzüglich vollem Erstkindergeld. 

    Minderjährige Kinder ab dem vollendetem 12. Lebensjahr haben nur dann einen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss, wenn

    • durch die Unterhaltsvorschussleistung die Hilfebedürftigkeit des Kindes nach dem SGB II vermieden werden kann oder
    • der betreuende Elternteil mit Ausnahme des Kindergeldes über Einkommen von mindestens 600 Euro brutto verfügt.

    Die Buchstabenaufteilung richtet sich nach dem Nachnamen des alleinerziehenden Elternteils.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    50 - Amt für Soziales, Wohnen und Integration

    Adresse

    Hausanschrift

    Minoritenstr. 2-6

    40878 Ratingen

    Version

    Technisch geändert am 11.03.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    50.21 - Sachgebiet Refinanzierung, Unterhaltsvorschuss

    Adresse

    Hausanschrift

    Minoritenstr. 2-6

    40878 Ratingen

    Version

    Technisch geändert am 11.02.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Ratingen

    • "UVG-Antrag" (v. Antragsteller/in unterschrieben)
    • Ggf. Formular "Ergänzende Angaben für Kinder ab 12 Jahren"
    • Personalausweis
    • Geburtsurkunde
    • Nichteheliche Kinder: Vaterschaftsanerkennungsurkunde oder Urteil Vaterschaftsfeststellung
    • Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit: Aufenthaltstitel
    • Scheidungsurteil (falls vorhanden)
    • Schriftverkehr des Rechtsanwaltes bezüglich Kindesunterhalt
    • Unterhaltstitel im Original (Urkunde, Beschluss, Urteil, Vergleich)
    • Einkommensnachweise des alleinerziehenden Elternteils (beispielsweise Lohnabrechnung, ALG I-Bescheid, ALG II-Bescheid, Rentenbescheid, Grundsicherungsbescheid)
    • Nachweise zum Einkommen des Kindes (Unterhalt, Halbwaisenrente, Ausbildungsvergütung)
    • Schulbescheinigung nach Vollendung des 15. Lebensjahres
    • gegebenenfalls Ausbildungsvertrag des Kindes

    Alle Dokumente sind in deutscher Sprache, ausländische Dokumente zusätzlich als beglaubigte Übersetzung einer beeidigten dolmetschenden beziehungsweise übersetzenden Person vorzulegen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Ratingen

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Ratingen

    Unterhaltsvorschuss kann rückwirkend längstens für einen Kalendermonat vor dem Monat der Antragstellung gewährt werden. Voraussetzung ist, dass Sie bereits vor Antragstellung alle zumutbaren Anstrengungen unternommen haben, um den unterhaltspflichtigen anderen Elternteil zu Unterhaltszahlungen zu bewegen (z. B. durch Beauftragung eines Anwaltes oder Beistandes, Erstattung einer Strafanzeige wegen Unterhaltspflichtverletzung gem. § 170 StGB). Nachweise hierzu müssen erbracht werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen am 22.02.2022

    Version

    Technisch geändert am 22.02.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Ratingen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de