Unterhaltsvorschuss

    Unterhaltsvorschuss

    Betreuung, Erziehung, Job, Haushalt: Alleinerziehende tragen die meiste Verantwortung allein. Finanzielle Sorgen kommen hinzu, wenn für das Kind kein oder nicht regelmäßig Unterhalt vom anderen Elternteil gezahlt wird. In dieser Situation können Alleinerziehende Unterhaltsvorschuss beantragen.

    Beschreibung

    Hinweise für Mönchengladbach

    Unterhaltsvorschuss (UVG) - Einnahme: 
    Der andere (barunterhaltspflichtige) Elternteil soll nicht entlastet werden, wenn der Staat dem Kind Unterhaltsvorschuss zahlt. Daher gehen etwaige Unterhaltsansprüche auf das Land über. Die Unterhaltsvorschusskasse, die das Land an dieser Stelle vertritt, macht diese Ansprüche geltend. Sie klagt sie gegebenenfalls ein und vollstreckt sie. Der andere Elternteil wird sofort über die Antragsstellung und die Bewilligung des Unterhaltsvorschusses informiert und zur Zahlung bzw. zur Auskunft über seine Einkommensverhältnisse aufgefordert.

     

    Ihr Ansprechpartner richtet sich nach dem Anfangsbuchstaben des Nachnamens der/des Unterhaltspflichtigen.

    Unsere Sprechzeiten sind montags von 9:00 - 12:00 Uhr. Termine sind außerhalb der Sprechzeiten nach telefonischer Vereinbarung möglich.

    Sie erreichen uns auch per E-Mail unter Unterhaltsvorschuss@moenchengladbach.de. 

    Unsere zentrale Fax-Nr. lautet 02161 / 25 - 9329.

     

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Fachbereich Kinder, Jugend und Familie (51)

    Adresse

    Hausanschrift

    Aachener Straße 2

    41061 Mönchengladbach

    Version

    Technisch geändert am 19.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fachbereich Kinder, Jugend und Familie (51)

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    41061 Mönchengladbach

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    Technisch geändert am 02.11.2022

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    41061 Mönchengladbach

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    Technisch geändert am 17.08.2023

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    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Mönchengladbach

    Unterhaltsvorschuss (UVG) - Einnahme:

    Bitte telefonisch erfragen bzw. siehe Formulare und Broschüren

    Rechtsgrundlage(n)

    Der Unterhaltsvorschuss ist geregelt im Unterhaltsvorschussgesetz (UhVorschG).

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen am 22.02.2022

    Version

    Technisch geändert am 22.02.2022

    Stichwörter

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