Bestellung einer Behörde aus einer Rahmenvereinbarung für die Beschaffung von Vermögensgegenständen und Dienstleistungen nach Änderungsmeldung anpassen
Beschreibung
nicht angegeben
Online-Dienste
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Ansprechpartner
Für Nordrhein-Westfalen wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
Rechtsgrundlage(n)
- § 21 Vergabeverordnung (VgV)
- § 15 Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)
- § 4a Bekanntmachung der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A (VOB/A)
- § 4a Vergabebestimmungen im Anwendungsbereich der Richtlinie 2014/24/EU (VOB/A - EU)
- § 58 Bundeshaushaltsordnung (BHO)
- § 63 Abs. 1 Bundeshaushaltsordnung (BHO)
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen