Gewerbe abmelden
Hinweise für Bergkamen
Beschreibung
Hinweise für Bergkamen
Die Aufgabe eines Gewerbes (auch bei Verlegung in einen anderen Meldebereich) sowie der Austritt aus einer Personengesellschaft wie GbR OHG KG ist der zuständigen Behörde mit dem amtlichen Vordruck anzuzeigen. Die Anzeige kann formlos schriftlich oder mit diesem Vordruck erfolgen. Zuständig ist immer die Behörde in deren Gebiet ein solcher Betrieb seinen Sitz hat bzw. ein solcher Betrieb aufgegeben werden soll.
Die Gewerbe-Abmeldung ist gebührenfrei.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Bergkamen
Formulare
Hinweise für Bergkamen
https://www.bergkamen.de/gewerbe-ordnung-verkehr.html
Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 03.08.2022
Stichwörter
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