Gewerbe Abmeldung

    Gewerbe abmelden

    Möchten Sie Ihr Gewerbe einstellen, an einen Ort verlegen, der in den Zuständigkeitsbereich einer anderen als der bisher zuständigen Gemeinde fällt, oder möchten Sie die Rechtsform Ihres Gewerbes ändern? Dann müssen Sie Ihren Betrieb abmelden. Näheres erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Hinweise für Lindlar

    Gewerbeanmeldung

    Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes, den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle in der Gemeinde Lindlar anfängt, hat dies gemäß § 14 der Gewerbeordnung dem Fachbereich Sicherheit und Ordnung auf einem hierfür amtlich vorgeschriebenen Vordruck anzuzeigen. Die Gewerbeanzeige ist ím Regelfall persönlich durch den Gewerbetreibenden unter Vorlage des Personalausweises/Reisepasses rechtzeitig vor der Aufnahme gewerblicher Tätigkeiten zu erstatten. Wird die Gewerbeanzeige durch einen Bevollmächtigten erstattet, ist eine schriftliche Vollmacht vorzulegen.

    Bei der Anmeldung gewerblicher Tätigkeiten, die eine besondere Vertrauenswürdigkeit verlangen, ist zusätzlich die Beibringung eines Führungszeugnisses erforderlich. Bei im Handelsregister eingetragenen Firmen ist ein Handelsregisterauszug vorzulegen.

    Bei erlaubnisbedürftigen gewerblichen Tätigkeiten, wie z.B. bei:

    Gaststätten

    Handwerksbetrieben

    Maklertätigkeiten

    Baubetreuern

    Geldspielgeräteaufstellung

    Bewachungsgewerbe

    ist zuerst die entsprechende Erlaubnis zu beantragen und bei der Erstattung der Gewerbeanzeige dann vorzulegen. Der Beginn eines erlaubnispflichtigen Gewerbes ohne die erforderliche Erlaubnis ist unzulässig.

    Die Gewerbeanzeige ersetzt auch nicht nach anderen Rechtsvorschriften erforderliche Genehmigungen für den Gewerbebetrieb, wie z. B. eine Baugenehmigung oder bei Ausländern eine zur Gewerbeausübung berechtigende Aufenthaltserlaubnis. Diese sind gesondert vorab bei den dafür zuständigen Behörden zu beantragen.

    Über die Gewerbeanzeige wird durch den Fachbereich Sicherheit und Ordnung eine Empfangsbescheinigung erteilt.

    Nach § 6 der Gewerbeordnung unterliegen bestimmte Tätigkeiten nicht den Vorschriften der Gewerbeordnung und sind damit auch nicht anzeigepflichtig. Dazu gehören z.B.:

    Land- und Forstwirtschaft,

    Garten- und Weinbaubetriebe,

    Fischerei,

    wissenschaftliche, künstlerische und schriftstellerische Tätigkeiten,

    Wirtschaftsprüfer,

    Rechtsanwälte und Notare.

    In unserem Downloadcenter können Sie das Formular herunterladen, ausdrucken, mit den notwendigen Angaben ausfüllen und uns zusenden.

    Gebühr: 26,00 EURO, wird per Gebührenbescheid erhoben.

    Wegen den vielzähligen Besonderheiten, die sich eventuell aus Ihre beabsichtigten gewerblichen Unternehmung ergeben können, empfehlen wir, eine persönliche Terminvereinbarung mit dem Sachbearbeiter.

    Gewerbeummeldung

    Wenn sich bei einem bestehenden Gewerbebetrieb der Gegenstand des Gewerbes ändert, der Gewerbebetrieb innerhalb des Gemeindegebietes verlegt wird oder der Gewerbegegenstand auf Waren oder Leistungen ausgedehnt wird, die bei Gewerbebetrieben der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind, ist dies gem. § 14 der Gewerbeordnung dem Fachbereich Sicherheit und Ordnung auf einem hierfür amtlich vorgeschriebenen Vordruck anzuzeigen.

    Wird die Gewerbeanzeige durch einen Bevollmächtigten erstattet, ist eine schriftliche Vollmacht vorzulegen.

    Keine Gewerbeanzeige ist erforderlich für:

    1. den Geschäftsführerwechsel bei einer GmbH

    2. die teilweise Aufgabe eines bestimmten Warensortimentes bei sonst unveränderter Weiterführung des Gewerbebetriebes,

    3. die Verlegung des Aufstellortes von Geldspielgeräten innerhalb des Gemeindegebietes.

    In diesen Fällen ist jedoch eine formlose schriftliche Mitteilung empfehlenswert, um die vorliegenden Daten zu aktualisieren.

    Über die Gewerbeummeldung wird durch den Fachbereich Sicherheit und Ordnung eine Empfangsbescheinigung erteilt.

    In unserem Downloadcenter können Sie das Formular herunterladen, ausdrucken, mit den notwendigen Angaben ausfüllen und uns zusenden.

    Gebühr: 26,00 EURO, wird per Gebührenbescheid erhoben.

    Wegen den vielzähligen Besonderheiten, die sich eventuell aus Ihre beabsichtigten gewerblichen Unternehmung ergeben können, empfehlen wir, eine persönliche Terminvereinbarung mit der Sachbearbeiterin.

    Gewerbeabmeldung

    Wer einen Gewerbebetrieb aufgibt, hat dies gem. § 14 der Gewerbeordnung dem Fachbereich Sicherheit und Ordnung auf einem hierfür amtlich vorgeschriebenen Vordruck anzuzeigen. Diese Gewerbeanzeige ist im Regelfall persönlich durch den Gewerbetreibenden zu erstatten.

    Eine Abmeldung ist auch bei einem Inhaberwechsel anzuzeigen. Der neue Inhaber hat eine Gewerbeanmeldung vorzunehmen. Bei Verlegung des Gewerbebetriebes in eine andere Gemeinde ist in Lindlar eine Gewerbeabmeldung, an dem neuen Betriebssitz eine Gewerbeanmeldung vorzunehmen. Eine Gewerbeummeldung ist in diesem Falle nicht möglich.

    Eine vorübergehende Einstellung eines Saisonbetriebes, z. B. ein Eiscafe, das nur während der Sommermonate geöffnet hat, ist nicht anzeigepflichtig.

    Eine Gewerbeabmeldung kann in Ausnahmefällen auch durch den Fachbereich Sicherheit und Ordnung von Amtswegen vorgenommen werden, wenn es von der Aufgabe des Gewerbebetriebes Kenntnis erlangt und der Gewerbetreibende oder sein Rechtsnachfolger der Anzeigepflicht nicht nachkommt.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_3075b5f6aea4bbc4e64ecbc81836d74e

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 21.02.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Borromäusstraße 1

    51789 Lindlar

    Version

    Technisch geändert am 13.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Die vollständig ausgefüllte und unterschriebene GewerbeAbmeldung - GewA 3  
    • Kopie des Personalausweises oder des Reisepasses mit Meldebescheinigung, beziehungsweise Vorlage vor Ort. Bei elektronischer GewerbeUmmeldung je nach Gemeinde weitere geeignete und angemessene Verfahren zur Feststellung der Identität (z.B. PIN/TAN-Verfahren, die elektronische Ausweisfunktion, De-Mail oder eine Selbsterklärung zur Identität).
    • Kopie des HandelsregisterAuszugs, wenn Ihre Firma im Handelsregister eingetragen ist (ebenso: Genossenschaftsregister, Vereinsregister)

    Formulare

    • Sie können Ihr Gewerbe persönlich oder im elektronischen Verfahren abmelden.
    • Bei persönlicher Abmeldung müssen Sie den Formularvordruck GewerbeAbmeldung - GewA 3 ausfüllen und persönlich unterschreiben.
    • Im elektronischen Verfahren werden die gleichen Daten erhoben, wie im Rahmen der persönlichen Abmeldung. Allerdings kann von der Form des Formularvordrucks abgewichen werden und es besteht kein Unterschriftserfordernis.
    • Die für die Abmeldung zuständige Stelle  kann bei elektronischer Abmeldung im Onlineverfahren geeignete und angemessene Verfahren zur Feststellung Ihrer Identität anwenden (z.B. PIN/TAN-Verfahren, die elektronische Ausweisfunktion, De-Mail oder eine Selbsterklärung zur Identität).

    Voraussetzungen

    • Betriebsauflösung oder
    • Verlegung Ihres Betriebssitzes oder des Sitzes einer Zweigniederlassung oder unselbständigen Zweigstelle außerhalb der bisherigen Gemeinde oder
    • Änderung der Rechtsform Ihres Gewerbes

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie können Ihr Gewerbe schriftlich oder elektronisch abmelden.

    Für den Empfang Ihrer Gewerbe-Abmeldung erhalten Sie von der Behörde eine Bescheinigung.

    Die für die Abmeldung zuständige Stelle leitet die Gewerbeabmeldung an andere Stellen, wie das Finanzamt, die Berufsgenossenschaft, die Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer und ggfls. das Registergericht weiter.

    Fristen

    Sie sind verpflichtet, Ihr Gewerbe zum Zeitpunkt der Betriebsauflösung bzw. zum Zeitpunkt der Betriebsverlegung in den Zuständigkeitsbereich einer anderen Gemeinde oder der Änderung der Rechtsform abzumelden.

    Bearbeitungsdauer

    Wenn Sie das Formular korrekt ausgefüllt haben und Ihre Unterlagen vollständig sind, bescheinigt Ihnen die Behörde den Empfang Ihrer Abmeldung bei persönlicher Vorsprache sofort. Bei schriftlicher oder elektronischer Abmeldung erhalten Sie die Empfangsbescheinigung Ihrer Gewerbeabmeldung innerhalb von 3 Tagen.

    Kosten

    Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Steht die Einstellung des Betriebes eindeutig fest und Sie melden Ihr Gewerbe nicht ab, wird die Abmeldung von Amts wegen vorgenommen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 03.08.2022

    Version

    Technisch geändert am 03.08.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Lindlar

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de