Eheschließung Registrierung

    Beurkundung einer Eheschließung im Ausland durch ein deutsches Standesamt

    Beschreibung

    Hinweise für Nachrodt-Wiblingwerde

    Ordnungsgemäß ausgestellte Heiratsurkunden (Eheurkunden) aus dem Ausland werden in Deutschland grundsätzlich anerkannt. Eine Pflicht zur Nachbeurkundung besteht nicht. Der nachträgliche Eintrag in das Eheregister kann jedoch von Vorteil sein weil Ihnen das hiesige Standesamt dann eine deutsche Eheurkunde auszustellen vermag. Etwaige Übersetzungen und Beglaubigungen der ausländischen Urkunde entfallen somit künftig.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Nachrodt-Wiblingwerde -Standesamt Untere Lenne-

    Adresse

    Hausanschrift

    Hagener Straße 76

    58769 Nachrodt-Wiblingwerde

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02352/9383-0

    Fax: 02352/9383-52

    E-Mail: post@nachrodt-wiblingwerde.de

    Version

    Technisch geändert am 09.04.2020

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Nachrodt-Wiblingwerde

    Voraussetzungen

    Hinweise für Nachrodt-Wiblingwerde

    Eine im Ausland geschlossene Ehe kann nur dann in das deutsche Eheregister eingetragen werden wenn sie rechtsgültig geschlossen wurde. Außerdem darf sie deutschem Recht nicht widersprechen. Die Nachbeurkundung der Eheschließung ist möglich für: deutsche Staatsangehörige Staatenlose heimatlose Ausländer oder ausländische Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland Antragsberechtigte: jeder Ehepartner sind beide verstorben: deren Eltern oder deren Kinder

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Nachrodt-Wiblingwerde

    Links §§ 34 f. Personenstandsgesetz (PStG) [http://www.gesetze-im-internet.de/pstg/__34.html]

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Nachrodt-Wiblingwerde

    Details zu den Modalitäten und den Unterlagen die das Standesamt im Einzelnen von Ihnen benötigt erfragen Sie dort bitte vorab telefonisch. Stellen Sie die erforderlichen Unterlagen zusammen und suchen Sie das Standesamt auf. Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin prüft ob die Beurkundung durch ein deutsches Standesamt möglich ist. Liegen die Voraussetzungen vor kann die Eintragung in das Eheregister erfolgen. Bei Bedarf stellt Ihnen das Standesamt nach erfolgter Registereintragung eine Eheurkunde aus.

    Kosten

    Die Gebühr richtet sich nach der Staatsangehörigkeit der Ehepartner zum Zeitpunkt der Eheschließung. Beurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe bei deutscher Staatsangehörigkeit beider Partner: 60,00 Euro bei ausländischer Staatsangehörigkeit eines Partners: 90,00 Euro beider Partner: 110,00 Euro Beurkundung oder Beglaubigung einer Erklärung, Einwilligung oder Zustimmung zur Namensführung aufgrund familienrechtlicher Vorschriften: 25,00 Euro Ausfertigung der Eheurkunde: ein Exemplar: 10,00 Euro jedes weitere Exemplar, wenn gleichzeitig beantragt: 5,00 Euro

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Nachrodt-Wiblingwerde

    Seit 1. Januar 2009 werden keine beglaubigten Abschriften aus dem Familienbuch mehr ausgestellt das Standesamt führt die Daten der Familienbücher als Heiratseinträge weiter. Sollten Sie einen Nachweis benötigen fordern Sie bitte jeweils eine Eheurkunde an. Haben Sie im Ausland geheiratet können Sie beim Standesamt Ihres Heimatortes beantragen dass die Eheschließung nachträglich im deutschen Eheregister beurkundet wird.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Nachrodt-Wiblingwerde

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de