Beurkundung einer Eheschließung im Ausland durch ein deutsches Standesamt
Beschreibung
Hinweise für Nachrodt-Wiblingwerde
Ordnungsgemäß ausgestellte Heiratsurkunden (Eheurkunden) aus dem Ausland werden in Deutschland grundsätzlich anerkannt. Eine Pflicht zur Nachbeurkundung besteht nicht. Der nachträgliche Eintrag in das Eheregister kann jedoch von Vorteil sein weil Ihnen das hiesige Standesamt dann eine deutsche Eheurkunde auszustellen vermag. Etwaige Übersetzungen und Beglaubigungen der ausländischen Urkunde entfallen somit künftig.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Voraussetzungen
Hinweise für Nachrodt-Wiblingwerde
Eine im Ausland geschlossene Ehe kann nur dann in das deutsche Eheregister eingetragen werden wenn sie rechtsgültig geschlossen wurde. Außerdem darf sie deutschem Recht nicht widersprechen. Die Nachbeurkundung der Eheschließung ist möglich für: deutsche Staatsangehörige Staatenlose heimatlose Ausländer oder ausländische Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland Antragsberechtigte: jeder Ehepartner sind beide verstorben: deren Eltern oder deren Kinder
Rechtsgrundlage(n)
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Links §§ 34 f. Personenstandsgesetz (PStG) [http://www.gesetze-im-internet.de/pstg/__34.html]
Verfahrensablauf
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Details zu den Modalitäten und den Unterlagen die das Standesamt im Einzelnen von Ihnen benötigt erfragen Sie dort bitte vorab telefonisch. Stellen Sie die erforderlichen Unterlagen zusammen und suchen Sie das Standesamt auf. Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin prüft ob die Beurkundung durch ein deutsches Standesamt möglich ist. Liegen die Voraussetzungen vor kann die Eintragung in das Eheregister erfolgen. Bei Bedarf stellt Ihnen das Standesamt nach erfolgter Registereintragung eine Eheurkunde aus.
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
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Seit 1. Januar 2009 werden keine beglaubigten Abschriften aus dem Familienbuch mehr ausgestellt das Standesamt führt die Daten der Familienbücher als Heiratseinträge weiter. Sollten Sie einen Nachweis benötigen fordern Sie bitte jeweils eine Eheurkunde an. Haben Sie im Ausland geheiratet können Sie beim Standesamt Ihres Heimatortes beantragen dass die Eheschließung nachträglich im deutschen Eheregister beurkundet wird.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern
Stichwörter
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