Reisegewerbe oder reisegewerbekartenfreie Tätigkeit anzeigen
Nur wenige reisegewerbekartenfreie Tätigkeiten müssen angezeigt werden. Bitte prüfen Sie vor Aufnahme einer reisegewerbekartenfreien Tätigkeit, ob Sie diese eventuell bei der zuständigen Stelle anzeigen müssen.
Beschreibung
Hinweise für Heinsberg
Ein Reisegewerbe betreibt, wer gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu haben, Waren feilbietet oder Leistungen anbietet.
Wer ein Reisegewerbe betreiben will, bedarf der Erlaubnis (Reisegewerbekarte).
Die Reisegewerbekarte ist bei der Stadtverwaltung zu beantragen, in der der Gewerbetreibende seinen gewöhnlichen Aufenthalt (i. d. R. Meldeadresse) hat.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Heinsberg
- Antrag
- Personalausweis (sofern nur ein Reisepass oder ausländischer Ausweis vorhanden ist, ist auch ein Nachweis bezüglich der Meldeadresse (Anmeldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes) vorzulegen)
- Aufenthaltsbescheinigung
- amtsärztliches Gesundheitszeugnis bzw. Bescheinigung des Gesundheitsamtes gem. § 43 Abs. 1 Nr. 1 Infektionsschutzgesetz (nur bei Tätigkeiten, bei denen mit Lebensmitteln in Kontakt getreten wird o. ä.)
- Bescheinigung des Hausarztes, dass keine ansteckenden Krankheiten vorliegen
- Führungszeugnis, Belegart "O" (zu beantragen beim Einwohnermeldeamt) zur Vorlage bei einer Behörde, namentlich: Gewerbeamt Heinsberg; Antragszweck: Beantragung einer Reisegewerbekarte
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister (zu beantragen beim Einwohnermeldeamt) zur Vorlage bei einer Behörde, namentlich: Gewerbeamt Heinsberg; Antragszweck: Beantragung einer Reisegewerbekarte
- steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (des Wohnorts)
- Auszug aus dem Vollstreckungsportal (online zu beantragen)
Bei einer juristischen Person sind die v. g. Unterlagen für jeden Geschäftsführer vorzulegen. Zudem ist der Notarvertrag oder ein aktueller Auszug aus dem Handelsregister vorzulegen. Sofern es sich nicht um eine neu gegründete Gesellschaft handelt, ist auch für diese ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister, eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung und ein Auszug aus dem Vollstreckungsportal vorzulegen.
Besonderheit Schausteller: Neben den vorgenannten Dokumenten ist der Nachweis über eine Haftpflichtversicherung gem. § 1 der Schaustellerhaftpflichtverordnung vorzulegen.
Formulare
- Schriftform erforderlich: nein
- Onlineverfahren möglich: ja
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Voraussetzungen
Hinweise für Heinsberg
Die Angaben müssen vollständig gemacht werden.
Die erforderlichen Unterlagen müssen vollständig eingereicht werden.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Heinsberg
§ 55c Gewerbeordnung (GewO)
Verfahrensablauf
- Die Anzeige eines Reisegewerbes oder einer „reisegewerbekartenfreien Tätigkeit“ können Sie persönlich, schriftlich oder elektronisch tätigen.
- Wenn Sie den Antrag gestellt haben und alle Unterlagen vollständig vorliegen, prüft die zuständige Stelle, ob alle Voraussetzungen für die Anzeige erfüllt sind.
- Wenn alle Unterlagen vollständig sind, haben Sie Ihre Anzeigepflicht erfüllt.
- Erst wenn Sie die Anzeigepflicht erfüllt haben, dürfen Sie Ihre Tätigkeit aufnehmen .
Fristen
Sie müssen Ihre Gewerbetätigkeit mit Aufnahme unverzüglich anzeigen. Wenn Sie die Anzeige nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erstatten, müssen Sie mit einer Geldbuße rechnen.
Bearbeitungsdauer
Bei schriftlicher oder elektronischer Anzeige erhalten Sie die Empfangsbescheinigung Ihrer Anzeige zeitnah , sofern das Anzeigeformular vollständig und korrekt ausgefüllt wurde und die erforderlichen Unterlagen vorliegen.
Kosten
Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Heinsberg
Wenn man nach vorheriger Terminabsprache gewerblich tätig wird, handelt es sich nicht um ein Reisegewerbe. Eine Gewerbeanmeldung (für ein stehendes Gewerbe) ist dann vorzunehmen.
Weitere Informationen
Hinweise für Heinsberg
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz am 08.09.2022