Ausnahme vom Fahrverbot in Ferienzeiten Genehmigung allgemein für bestimmte Antragsteller

    Ausnahme vom Fahrverbot in Ferienzeiten Genehmigung allgemein für bestimmte Antragsteller

    Hinweise für Köln

    Beschreibung

    Hinweise für Köln

    In der Ferienreisezeit vom 1. Juli bis 31. August gelten an Samstagen zwischen 7 und 20 Uhr auf bestimmten Autobahnen und Bundesstraßen Fahrverbote für Lastkraftwagen (LKW) mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen sowie für LKW mit Anhänger. Ohne eine Ausnahmegenehmigung dürfen Sie diese Straßen in diesem Zeitraum nicht befahren.

    Eine Ausnahmegenehmigung können Sie beantragen, wenn es zwingende Gründe gibt, die es Ihnen unmöglich machen, eine Ausweichroute zu nutzen. Nur mit dieser Genehmigung ist es Ihnen erlaubt, trotz der allgemeinen Fahrverbote auf den betroffenen Strecken zu fahren.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 19.04.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Verkehrsgewerbliche Genehmigungsverfahren und Ausnahmegenehmigung nach StVO

    Adresse

    Hausanschrift

    Willy-Brandt-Platz 3

    50679 Köln

    Kontakt

    Telefon Festnetz: siehe Servicenummern

    Fax: 0221 / 221-26130

    Version

    Technisch geändert am 20.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Köln

    • Ausführliche Begründung
      warum der Transport an einem Samstag während des Fahrverbotes auf bestimmten Straßen durchgeführt werden muss und weshalb ein Ausweichen auf zugelassene Straßen ausscheidet.
    • Angaben über Art des Fahrzeuges
      Zugmaschine mit Auflieger, Lastkraftwagen mit Anhänger oder Lastkraftwagen
    • Angaben zum Kennzeichen
      Zugfahrzeug und Hänger
    • Angaben zum zulässigen Gesamtgewicht der Zugkombination
    • Angaben zum Transportgut
      Frachtpapiere, Begleitpapiere oder Bestätigung des*der Auftraggeber*in
    • Angaben zum Abfahrtsort und zum Zielort
      Beginn und Ende der Fahrt
    • Angaben zum Transportzeitraum
      Beginn und Ende des Transports

    Formulare

    Hinweise für Köln

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    § 4 Ferienreiseverordnung

    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

    Hinweise für Köln

    60 Euro für einen Samstag; jeder weitere Samstag 30 Euro bis maximal 179 Euro für die Dauergenehmigung (1 Jahr). Für private Zwecke, zum Beispiel für einen Sportanhänger: 56 Euro für die Dauergenehmigung (1 Jahr). Der Betrag wird per Rechnung erhoben.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Köln

    Weitere Informationen

    Hinweise für Köln

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 26.01.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de