Ausnahme vom Fahrverbot in Ferienzeiten Genehmigung allgemein für bestimmte Antragsteller
Hinweise für Köln
Beschreibung
Hinweise für Köln
In der Ferienreisezeit vom 1. Juli bis 31. August gelten an Samstagen zwischen 7 und 20 Uhr auf bestimmten Autobahnen und Bundesstraßen Fahrverbote für Lastkraftwagen (LKW) mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen sowie für LKW mit Anhänger. Ohne eine Ausnahmegenehmigung dürfen Sie diese Straßen in diesem Zeitraum nicht befahren.
Eine Ausnahmegenehmigung können Sie beantragen, wenn es zwingende Gründe gibt, die es Ihnen unmöglich machen, eine Ausweichroute zu nutzen. Nur mit dieser Genehmigung ist es Ihnen erlaubt, trotz der allgemeinen Fahrverbote auf den betroffenen Strecken zu fahren.
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Ansprechpartner
Verkehrsgewerbliche Genehmigungsverfahren und Ausnahmegenehmigung nach StVO
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: siehe Servicenummern
Fax: 0221 / 221-26130
erforderliche Unterlagen
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- Ausführliche Begründung
warum der Transport an einem Samstag während des Fahrverbotes auf bestimmten Straßen durchgeführt werden muss und weshalb ein Ausweichen auf zugelassene Straßen ausscheidet. - Angaben über Art des Fahrzeuges
Zugmaschine mit Auflieger, Lastkraftwagen mit Anhänger oder Lastkraftwagen - Angaben zum Kennzeichen
Zugfahrzeug und Hänger - Angaben zum zulässigen Gesamtgewicht der Zugkombination
- Angaben zum Transportgut
Frachtpapiere, Begleitpapiere oder Bestätigung des*der Auftraggeber*in - Angaben zum Abfahrtsort und zum Zielort
Beginn und Ende der Fahrt - Angaben zum Transportzeitraum
Beginn und Ende des Transports
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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60 Euro für einen Samstag; jeder weitere Samstag 30 Euro bis maximal 179 Euro für die Dauergenehmigung (1 Jahr). Für private Zwecke, zum Beispiel für einen Sportanhänger: 56 Euro für die Dauergenehmigung (1 Jahr). Der Betrag wird per Rechnung erhoben.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen