Wahlhelfer Anmeldung

    Als Wahlhelfer freiwillig melden

    Sie wollen sich freiwillig als Wahlhelfer oder Wahlhelferin melden? Hier erfahren Sie Näheres.

    Beschreibung

    Hinweise für Höxter

    Allgemeine Informationen

    Die Stadt Höxter ist bei allen Wahlen zuständig für die Durchführung der Wahlen. Sie erstellt und ergänzt das Wählerverzeichnis, richtet für ca. 4 Wochen vor einer Wahl ein Briefwahlbüro ein und organisiert die Wahl in den Wahllokalen am Wahltag. Sie ist insbesondere zuständige Stelle und Ansprechpartner für die Parteien und sonstigen Bewerber im Wahlvorschlagsverfahren für die Bürgermeister- und Ratswahl sowie für Bürger zu allgemeinen Anfragen zu den Wahlen.

    Damit eine Wahl ordnungsgemäß durchgeführt werden kann, sind z.B. Wahl- bzw. Stimmbezirke zu bilden, Wahlhelfer für den Einsatz in den Wahlvorständen einzuberufen, Wahlräume einzurichten und vieles mehr.



    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_714804003298931ef2c6ed8ed354bc79

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 18.10.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    11 Zentrale Dienste

    Adresse

    Hausanschrift

    Westerbachstraße 45

    37671 Höxter

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05271 963-0

    Version

    Technisch geändert am 02.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Höxter

    Für die Wahl des Bürgermeisters und des Rates der Stadt Höxter:

    • Niederschrift über die Mitglieder-, Vertreter-, Wahlberechtigtenversammlung
    • Wahlvorschlag für die Wahl des Bürgermeisters (ggfl. mit Formblättern für die Unterstützungsunterschriften)
    • Wahlvorschlag für die Wahl im Stimmbezirk (ggfl. mit Formblättern für die Unterstützungsunterschriften)
    • Wahlvorschlag für die Reserveliste

    Voraussetzungen

    Es muss folgende Voraussetzung erfüllt sein:

    • Sie sind selbst wahlberechtigt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Höxter

    Kommunalwahlen
    Kommunalwahlgesetz (KWahlG), Kommunalwahlordnung (KWahlO)

    Landtagswahlen
    Landeswahlgesetz (LWahlG), Landeswahlordnung (LWahlO)

    Bundestagswahl
    Bundeswahlgesetz (BWahlG), Bundeswahlordnung (BWahlO)

    Europawahl
    Europawahlgesetz (EuWG), Europawahlordnung (EuWO)

    Verfahrensablauf

    Das Verfahren läuft folgendermaßen ab:

    • Sie melden sich beim Wahlamt an.
    • Der Bürgermeister oder die Bürgermeisterin beruft Sie in den Wahlvorstand.

    Fristen

    möglichst frühzeitig im Vorfeld einer Wahl

    Weitere Informationen

    Informationen zur Tätigkeit als Wahlhelfer oder Wahlhelferin auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/verfassung/wahlhelfer/wahlhelfer-liste.html Informationen zur Tätigkeit als Wahlhelfer oder Wahlhelferin auf der Internetseite des Bundeswahlleiters https://www.bundeswahlleiter.de/service/glossar/w/wahlhelfer.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2021

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de