Als Wahlhelfer freiwillig melden
Beschreibung
Hinweise für Höxter
Die Stadt Höxter ist bei allen Wahlen zuständig für die Durchführung der Wahlen. Sie erstellt und ergänzt das Wählerverzeichnis, richtet für ca. 4 Wochen vor einer Wahl ein Briefwahlbüro ein und organisiert die Wahl in den Wahllokalen am Wahltag. Sie ist insbesondere zuständige Stelle und Ansprechpartner für die Parteien und sonstigen Bewerber im Wahlvorschlagsverfahren für die Bürgermeister- und Ratswahl sowie für Bürger zu allgemeinen Anfragen zu den Wahlen.
Damit eine Wahl ordnungsgemäß durchgeführt werden kann, sind z.B. Wahl- bzw. Stimmbezirke zu bilden, Wahlhelfer für den Einsatz in den Wahlvorständen einzuberufen, Wahlräume einzurichten und vieles mehr.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Höxter
Für die Wahl des Bürgermeisters und des Rates der Stadt Höxter:
- Niederschrift über die Mitglieder-, Vertreter-, Wahlberechtigtenversammlung
- Wahlvorschlag für die Wahl des Bürgermeisters (ggfl. mit Formblättern für die Unterstützungsunterschriften)
- Wahlvorschlag für die Wahl im Stimmbezirk (ggfl. mit Formblättern für die Unterstützungsunterschriften)
- Wahlvorschlag für die Reserveliste
Voraussetzungen
Es muss folgende Voraussetzung erfüllt sein:
- Sie sind selbst wahlberechtigt.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Höxter
Kommunalwahlen
Kommunalwahlgesetz (KWahlG), Kommunalwahlordnung (KWahlO)
Landtagswahlen
Landeswahlgesetz (LWahlG), Landeswahlordnung (LWahlO)
Bundestagswahl
Bundeswahlgesetz (BWahlG), Bundeswahlordnung (BWahlO)
Europawahl
Europawahlgesetz (EuWG), Europawahlordnung (EuWO)
Verfahrensablauf
Das Verfahren läuft folgendermaßen ab:
- Sie melden sich beim Wahlamt an.
- Der Bürgermeister oder die Bürgermeisterin beruft Sie in den Wahlvorstand.
Fristen
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021