Verwarnungsgeld
Wenn Sie eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr begangen haben, wird Ihnen mit einer Anhörung die Gelegenheit gegeben, sich dazu zu äußern.
Beschreibung
Hinweise für Dinslaken
Bei Parkverstößen kann das Ordnungsamt gebührenpflichtige Verwarnungen erteilen. Die Verwarnung geht im allgemeinen dem Bußgeld voraus und hat das Ziel, den Parkverstoß schnell und mit wenig Aufwand abzuschließen. In der Regel erhält der betroffene Autofahrer die Information über seinen Parkverstoß und die Möglichkeit des Bezahlens umgehend durch den hinter seinem Scheibenwischer hinterlegten Zettel. Sollte dieser Zettel abhanden gekommen und beim Ordnungsamt kein Zahlungseingang vermerkt sein, erhält der Betroffene ca. 1 Woche nach dem Parkverstoß einen Anhörungsbogen mit den entsprechenden Daten. Er hat dann immer noch die Möglichkeit, das Verwarnungsgeld einzuzahlen, ohne dass sich der ursprünglich geforderte Betrag erhöht. Die Verwarnung wird dann wirksam, wenn der Betroffene mit ihr einverstanden ist und das Verwarnungsgeld sofort oder innerhalb einer Woche zahlt.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- Anhörungsbogen
- Alternativ: Anschreiben mit dem Aktenzeichen sowie dem Zugangscode, falls Sie die Anhörung online nutzen möchten
Formulare
Formulare vorhanden: ja
Schriftform erforderlich: nein
Formlose Antragsstellung möglich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Online-Dienste vorhanden: nein
Voraussetzungen
- Ihnen wird eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr vorgeworfen
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Dinslaken
Verfahrensablauf
- Die zuständige Behörde sendet Ihnen die Mitteilung zu, dass Sie eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr begangen haben sollen.
- In dem Schreiben werden Sie darüber informiert, dass Sie sich zu dem Vorwurf äußern können.
- Sie können Ihre Angaben schriftlich auf dem Anhörungsbogen oder online machen.
- Wenn Sie die Angaben schriftlich machen möchten, füllen Sie die Felder auf dem Anhörungsbogen aus und senden ihn anschließend per Post an die zuständige Behörde.
- Wenn Sie die Angaben online machen möchten, folgen Sie dem in dem Schreiben angegebenen Link und geben Sie dort den im Schreiben genannten Zugangscode ein. Anschließend füllen Sie die geforderten Felder aus und drücken auf den Button „Absenden“.
- Nach Prüfung Ihrer Angaben informiert Sie die Behörde, ob der Vorwurf bestehen bleibt.
Fristen
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Dinslaken
Kosten
Hinweise für Dinslaken
- Gebühren: 10,00€ bis 35,00€
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Dinslaken
Weitere Informationen
Hinweise für Dinslaken
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium der Justiz (BMJ) am 24.05.2022