Bestattungskostenhilfe nach §74 SGB XII
Bestattungskostenhilfe
Beschreibung
nicht angegeben
Online-Dienste
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Ansprechpartner
Für Bad Oeynhausen wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
Rechtsgrundlage(n)
§74 SGB XII
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen