Anzeige Sammelentsorgungsnachweis privilegiertes Verfahren Bestätigung

    Sammelentsorgungsnachweis genehmigen lassen

    Sie unterliegen der Nachweispflicht für gefährliche Abfälle und an Ihrer Anfallstelle entstehen weniger als 20 t pro Jahr und Abfallart? Dann können die Entsorgung über einen Sammelnachweis eines Beförderers organisieren ohne nicht am elektronischen Nachweisverfahren teilzunehmen

    Beschreibung

    Hinweise für Kleve

    I. Abfalltrennung bei Abbruch von Gebäuden

    Beim Abbruch von Gebäuden wurden früher die verschiedenen Baustoffe nicht getrennt, mögliche Verunreinigungen nicht separat ausgebaut. Das gesamt Material gelangte als vermischter Abfall auf eine Deponie. Die gesetzliche Pflicht zur Abfalltrennung und steigende Deponiekosten lassen eine solche Vorgehensweise nicht mehr zu.

    Generell müssen bei allen Abbrüchen die verschiedenen Baustoffe erfasst und durch geeignete Rückbaumaßnahmen getrennt ausgebaut, separiert und ordnungsgemäß entsorgt oder verwertet werden (wie z.B. Metall, Beton, Glas, Kunststoff, Holz, Fußbodenbeläge etc.). Dabei ist besonders auf mögliche schadstoffhaltige Baustoffe (z.B. Asbest, Gussasphalt, PCB-haltige Klebstoffe und Dichtungsmassen etc.) zu achten.

     

    II. Verwertungsmöglichkeiten für Bauschutt

    Wenn Material aus Abbrüchen verwertet werden soll, sind die Anforderungen der Ersatzbaustoffverordnung (für technische Bauwerke) oder der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (z.B. Bodenauftrag) zu beachten.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 27.06.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Kleve

    Adresse

    Hausanschrift

    Nassauerallee 15-23

    47533 Kleve

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02821 85-0

    Version

    Technisch geändert am 21.05.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Kleve

    Die für die jeweilige Antragstellung erforderlichen Unterlagen können Sie den Merkblättern und Antragsformularen zu den einzelnen Themen (siehe "Dokumente") entnehmen.

    Formulare

    • Formularbezeichnung: DEN, VE, DA, AE, BB
    • Ggf. Verlinkung zum vorgenannten Formular: Nur elektronisch über das elektronische Nachweisverfahren möglich
    • Onlineverfahren möglich: ja
    • Schriftform erforderlich: ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    Für den Erzeuger:
    Erzeugernummer, sofern mehr als 2 t gefährlicher Abfälle anfallen (zum Eintrag in den Übernahmeschein)


    Für den Sammler:
    Zugang zum elektronischen Nachweisverfahren durch ein Postfach direkt bei der ZKS bzw. über einen Provider.
    Für die notwendige elektronische Signatur der Nachweisdokumente ist eine elektronische Signaturkarte notwendig. Diese Signaturkarte ist bei verschiedenen Anbietern erhältlich.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Kleve

    Verfahrensablauf

    Erstellung der Verantwortlichen Erklärung (DEN, VE, DA) durch den Sammler/Beförderer,

    Ergänzung der Nachweiserklärung mit der Annahmeerklärung (AE) des Entsorgers,
    Einreichung des elektronischen Nachweises bei der Entsorgerbehörde (SAM in RLP),
    Eingangsbestätigung mit Nachforderung der Entsorgerbehörde bei unvollständigen oder fehlerhaften Unterlagen oder Behördenbestätigung der Entsorgerbehörde bei vollständigen und korrekten Unterlagen.

    Führen von Begleitscheinen (elektronisch) je Sammeltour durch Sammler und Übergabe des Übernahmescheins an Erzeuger (Papier; spätere elektronische Erfassung durch Sammler).

    Fristen

    Die Nachweise müssen zum Zeitpunkt der Entsorgung gültig sein.
    Die Behörde hat bei vollständig vorliegenden und korrekten Nachweisunterlagen 30 Tage Zeit bis zur Behördlichen Bestätigung, der Eingang muss innerhalb von 12 Kalendertagen bestätigt werden.
    Ein Nachweis kann maximal für fünf Jahre bestätigt werden.
    Die Fristen für die Übersendung der elektronischen Begleitscheine durch den Entsorger betragen 10 Kalendertage.

    Bearbeitungsdauer

    1-4 Wochen

    Kosten

    Hinweise für Kleve

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Kleve

    Weitere Informationen

    Zu vielen grundsätzlichen Fragen des Nachweisverfahrens finden Sie Informationen auf folgenden Seiten:

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz am 29.10.2020

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Kleve

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de