Gewerbean-,-ab- und -ummeldung
Beschreibung
Hinweise für Kierspe
Jeder, der ein Gewerbe betreiben möchte, ist verpflichtet, die gewerbliche Tätigkeit beim Sachgebiet Ordnung und Umwelt anzumelden und es bei Aufgabe des Gewerbes wieder abzumelden.
Ebenso ist jede Veränderung der Betriebsstätte oder der Tätigkeit beim Ordnungsamt sowie Namensänderungen zu melden.
Gewerbeanmeldung
Wenn Sie eine planmäßige, in Absicht auf Gewinnerzielung vorgenommene, auf Dauer angelegte selbstständige Tätigkeit ausüben möchten, handelt es sich um ein Gewerbe, welches Sie anmelden müssen. Diese Anmeldung besteht unabhängig davon, ob Sie diese Tätigkeit haupt- oder nebenberuflich ausüben. Auch die Übernahme eines bereits bestehenden Gewerbebetriebes oder die Eröffnung einer weiteren Filiale müssen Sie anmelden.
Gewerbeabmeldung
Sie wollen Ihre gewerbliche Tätigkeit aufgeben? Dann müssen Sie Ihr Gewerbe abmelden. Bei Personengesellschaften beachten Sie bitte, dass die Abmeldung durch sämtliche Gesellschafter*innen erforderlich ist.
Gewerbeummeldung
Wenn Sie mit Ihrem Betrieb, einer Zweigniederlassung oder einer Zweigstelle Ihres Betriebes innerhalb der Stadt oder Gemeinde umziehen, müssen Sie das Gewerbe ummelden. Ebenso ist eine Ummeldung notwendig, wenn sich das Warenangebot oder das Angebot der Dienstleistungen ändert oder wenn es eine Änderung im Namen gibt.
Die Gewerbeanmeldung kann online oder persönlich erfolgen. Können Sie nicht persönlich kommen, kann die Gewerbemeldung auch von einem von Ihnen Bevollmächtigten erfolgen.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Ansprechpartner
Ordnung & Umwelt
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02359 / 661-0
E-Mail: ordnungsamt@kierspe.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Kierspe
Folgende Unterlagen werden für Ihre Gewerbean- oder -ummeldung benötigt:
Personalausweis oder Reisepasses
bei Erscheinen eines Bevollmächtigten: eine schriftliche Vollmacht
bei der Anmeldung gewerblicher Tätigkeiten, die eine besondere Vertrauenswürdigkeit verlangen, zusätzlich ein Führungszeugnis/Auszug aus dem Gewerbezentralregister
bei im Handelsregister eingetragenen Firmen ein Handelsregisterauszug
bei erlaubnisbedürftigen gewerblichen Tätigkeiten, wie z.B. bei:
- Gaststätten
- Handwerksbetrieben
- Maklertätigkeiten, Baubetreuern
- Geldspielgeräteaufstellung/Betrieb einer Spielhalle
- Bewachungsgewerbedie entsprechende Erlaubnis
vollständig ausgefülltes Formular , wenn Sie Ihre Meldung nicht online vornehmen möchten.
Voraussetzungen
Hinweise für Kierspe
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Kierspe
Verfahrensablauf
Hinweise für Kierspe
Fristen
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Bearbeitungsdauer
Hinweise für Kierspe
Kosten
Hinweise für Kierspe
Gewerbean- und -Ummeldungen:
a) für natürliche Personen und vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften, die keine juristischen Personen sind
Gebühr: Euro 26
b) für juristische Personen, auch wenn sie vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften sind
Gebühr: Euro 33
c) für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter bei juristischen Personen
Gebühr: Euro 13
Ausstellung einer Zweitschrift der Gewerbeanmeldung für den Gewerbetreibenden
Gebühr: Euro 15
Gewerbeabmeldungen:
Gebühr: Euro 0
Weitere Informationen
Hinweise für Kierspe
Weitere Informationen zur Gewerbean-,-ab- und -ummeldung online finden Sie hier:
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 03.08.2022
Stichwörter
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