Befreiung von der Ausweispflicht für dauerhaft untergebrachte Personen beantragen
Wenn Sie voraussichtlich dauerhaft in einem Krankenhaus, einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht sind, dann können Sie von der Pflicht befreit werden, einen Personalausweis zu haben.
Beschreibung
Hinweise für Schalksmühle
Möchten Sie einen Personalausweis oder Reisepass beantragen, so müssen Sie zwecks Überprüfung der Identität und Unterschrift sowie Abgabe der Fingerabdrücke (Pflicht bei Reisepässen und Personalausweisen ab dem 6. Lebensjahr) grundsätzlich persönlich erscheinen.
Bitte beachten Sie, dass die Herstellung der Dokumente einige Zeit in Anspruch nimmt (sh. Bearbeitungsdauer). In Fällen, in denen die normale Lieferzeit eines Personalausweises oder Reisepasses zu lange ist, können Sie einen vorläufigen Personalausweis oder Expressreisepass beantragen.
Bei Personen unter 24 Jahren beträgt die Gültigkeit des Personalausweises / des Reisepasses 6 Jahre, ansonsten 10 Jahre. Beide Dokumente können nicht verlängert werden.
Die Ausweispflicht besteht ab dem 16. Lebensjahr.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Schalksmühle
Personalausweis unter 16 Jahren:
- 1 biometrisches Lichtbild, max. 6 Monate alt
- Kinderreisepass zur Identitätsüberprüfung (wenn nicht vorhanden, dann Geburtsurkunde)
- Einverständniserklärung der Eltern. Liegt das Sorgerecht bei nur einem Elternteil, so ist dies nachzuweisen (Bescheinigung des Jugendamtes)
Personalausweis ab 16 Jahren:
- 1 biometrisches Lichtbild, max. 6 Monate alt
- amtliches Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass)
- Geburtsurkunde, wenn kein Ausweis vorhanden ist
Reisepass unter 18 Jahren:
- 1 biometrisches Lichtbild, max. 6 Monate alt
- Kinderreisepass / Personalausweis zur Identitätsüberprüfung (wenn nicht vorhanden, dann Geburtsurkunde)
- Einverständniserklärung der Eltern. Liegt das Sorgerecht bei nur einem Elternteil, so ist dies nachzuweisen (Bescheinigung des Jugendamtes)
Reisepass ab 18 Jahren:
- 1 biometrisches Lichtbild, max. 6 Monate alt
- amtliches Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass)
- Geburtsurkunde, wenn kein Ausweis vorhanden ist
Formulare
Hinweise für Schalksmühle
Voraussetzungen
- Sie müssen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.
- Sie müssen mindestens 16 Jahre alt sein.
- Sie sind voraussichtlich dauerhaft untergebracht in einem Krankenhaus oder einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung.
- Sie müssen in Ihrer Kommune mit Hauptwohnsitz gemeldet sein.
Rechtsgrundlage(n)
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Personalausweisgesetz, Passgesetz
Verfahrensablauf
Die Befreiung von der Ausweispflicht müssen Sie schriftlich beantragen.
- Sie füllen den Antrag auf Befreiung von der Ausweispflicht vollständig aus oder
- Sie oder eine betreuende Person unterschreiben den Antrag.
- Sie fügen die notwendigen Unterlagen bei.
- Sie senden den Antrag und die Unterlagen an die zuständige Personalausweis-Behörde in Ihrer Kommune oder
- Sie gehen persönlich zur zuständigen Behörde.
- Die Behörde stellt Ihnen eine unbefristete Bescheinigung darüber aus, dass Sie von der Ausweispflicht befreit sind.
- Bei persönlicher Antragstellung erhalten Sie sofort die Bestätigung über die Befreiung. Bei schriftlicher Beantragung sendet Ihnen die zuständige Stelle die Bestätigung zu.
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Lieferzeit Reisepässe: ca. 8 Wochen
Lieferzeit Personalausweise: ca. 2 - 3 Wochen
Statusabfrage Reisepass / Personalausweis
https://portal.citkomm.de/schalksmuehle/idstatuscheck
Kosten
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Personalausweis bis 24 Jahre: 22,80 Euro
Personalausweis über 24 Jahren: 37,00 Euro
Reisepass bis 24 Jahre: 37,50 Euro
Reisepass über 24 Jahren: 70,00 Euro
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 29.04.2022