Hundesteuer

    Hundesteuer

    Hinweise für Hilden

    Beschreibung

    Hinweise für Hilden

    Die Hundesteuer ist eine kommunale Aufwandssteuer. Sie wird für das Halten von Hunden erhoben. Halter eines Hundes ist derjenige, der einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse seiner Haushalts- oder Betriebsangehörigen aufgenommen hat.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Stadt Hilden

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Rathaus 1

    40721 Hilden

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 2103 72-0

    Fax: +49 2103 72-85620

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Hilden

    • Ausgefülltes und unterzeichnetes Formular zur Hundesteueranmeldung / -abmeldung
    • Kaufvertrag
    • Übernahmeerklärung
    • Ermäßigungsnachweis
    • Euthanasiebescheinigung

    Formulare

    Hinweise für Hilden

    • Anmeldung zur Hundesteuer
    • Abmeldung zur Hundesteuer
    • SEPA-Mandat

    Voraussetzungen

    Hinweise für Hilden

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Hilden

    • Hundesteuersatzung
    • Kommunalabgabengesetz Nordrhein-Westfalen
    • Abgabenordnung

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Hilden

    Die Anmeldung und die Abmeldung von Hunden erfolgt auf amtlichen Vordruck.

    Fristen

    Hinweise für Hilden

    Eine Anmeldung des Hunds / der Hunde ist spätestens 2 Wochen nach der Aufnahme / Übernahme vorzunehmen.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Hilden

    Kosten

    Hinweise für Hilden

    Seit dem 01.01.2022, auch für das laufende Jahr 2024, gültige Steuertarife:

    1 Hund: 120,00 €
    2 Hunde: 150,00 € je Hund
    3 Hunde: 162,00 € je Hund

    1 gefährlicher Hund: 960,00 €
    2 gefährliche Hunde: 1.200,00 € je Hund

    Die laufende Hundesteuer wird i.d.R. zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. eines Jahres fällig.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Hilden

    Weitere Informationen

    Hinweise für Hilden

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 13.07.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de