Hundesteuer
Hinweise für Hilden
Beschreibung
Hinweise für Hilden
Die Hundesteuer ist eine kommunale Aufwandssteuer. Sie wird für das Halten von Hunden erhoben. Halter eines Hundes ist derjenige, der einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse seiner Haushalts- oder Betriebsangehörigen aufgenommen hat.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Hilden
- Ausgefülltes und unterzeichnetes Formular zur Hundesteueranmeldung / -abmeldung
- Kaufvertrag
- Übernahmeerklärung
- Ermäßigungsnachweis
- Euthanasiebescheinigung
Formulare
Hinweise für Hilden
- Anmeldung zur Hundesteuer
- Abmeldung zur Hundesteuer
- SEPA-Mandat
Voraussetzungen
Hinweise für Hilden
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Hilden
- Hundesteuersatzung
- Kommunalabgabengesetz Nordrhein-Westfalen
- Abgabenordnung
Verfahrensablauf
Hinweise für Hilden
Die Anmeldung und die Abmeldung von Hunden erfolgt auf amtlichen Vordruck.
Fristen
Hinweise für Hilden
Eine Anmeldung des Hunds / der Hunde ist spätestens 2 Wochen nach der Aufnahme / Übernahme vorzunehmen.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Hilden
Kosten
Hinweise für Hilden
Seit dem 01.01.2022, auch für das laufende Jahr 2024, gültige Steuertarife:
1 Hund: 120,00 €
2 Hunde: 150,00 € je Hund
3 Hunde: 162,00 € je Hund
1 gefährlicher Hund: 960,00 €
2 gefährliche Hunde: 1.200,00 € je Hund
Die laufende Hundesteuer wird i.d.R. zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. eines Jahres fällig.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen