Hilfe für junge Volljährige und Nachbetreuung Gewährung

    Frühe Hilfen (Kinder-/Jugendschutz)

    Junge Erwachsene haben manchmal Schwierigkeiten, selbstständig und ohne Hilfen von Anderen zu leben. Für Menschen im Alter von 18 bis 27 Jahren gibt es die sogenannten "Hilfen für junge Volljährige" vom Jugendamt.

    Beschreibung

    Hinweise für Viersen

    Das Kreisjugendamt bietet lokal und regional koordinierte Hilfsangebote für Eltern und Kinder ab Beginn der Schwangerschaft bis zum vollendeten zweiten Lebensjahr des Kindes an.

    Angebote im Rahmen der Frühen Hilfen zielen darauf ab, die Entwicklung von Kindern und Eltern in Familie und Gesellschaft frühzeitig und nachhaltig zu verbessern. Sie bieten eine Unterstützung im Alltag und fördern die Beziehungs- und Erziehungskompetenz von Eltern. Darüber hinaus tragen diese Angebote maßgeblich zum gesunden Aufwachsen von Kindern bei und sichern deren Rechte auf Schutz und Förderung. Risiken für das Wohl und die Entwicklung des Kindes können frühzeitig wahrgenommen und reduziert werden.

    Im Netzwerk Frühe Hilfen kooperieren Kollegen und Kolleginnen der Schwangerschaftsberatungsstellen bzw. der Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle, der interdisziplinären Frühförderung, der Erziehungsberatungsstellen, aber auch diverse Kinderärzte und Kinderärztinnen sowie Jugendhilfeträger aktiv miteinander. Weitere relevante Anlaufstellen, wie die Fachberatungen der Kindertagespflege und Kindertageseinrichtungen sowie "Kita-Einstieg Jugendamt Kreis Viersen" bieten hilfreiche Ansprechpartner und Ansprechpartnerinnen, um Familien in ihren Lebensphasen eine gute Begleitung und Unterstützung ermöglichen zu können. 

    Dieses Netzwerk in Zuständigkeit des Kreisjugendamtes wächst stetig und schaut bewusst auf die Bedürfnisse von Kindern und ihren Familien.

    Zu den Jugendämtern der Stadt Viersen, Nettetal, Kempen und Willich besteht guter Kontakt, so kann kreisweit eine breite Angebotslandschaft für die Bedarfe der Familien angeboten werden. 
    Gerne möchten wir auf die Unterstützung und Beratung für Eltern und Kinder durch eine Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin als kostenfreies Angebot aufmerksam machen.
    Wenn ein neuer Lebensabschnitt beginnt, haben viele Eltern Fragen rund um die Entwicklung Ihres Kindes. Sie beschäftigen sich mit Themen wie Schlaf, Ernährung und Förderung oder machen sich Gedanken wie "Manchmal weiß ich nicht, was mit meinem Baby los ist, wie kann ich es besser verstehen?" oder "Mein Kind schreit nur, wir haben bald keine Kraft mehr!".

    Sie suchen nach Antworten: "Ich bin noch so jung, schaffe ich das mit meinem Kind?" oder "Wieso denke ich so oft, dass ich alles falsch mache?". Zu all diesen bereits genannten Fragen, aber auch zu anderen Themen rund um Ihr Kind, vermitteln wir Sie in Hilfsangebote, passend zu Ihrem Bedarf.

    Wir koordinieren Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen (FGKiKP), die Ihnen zur Seite stehen und Sie auch zu Hause besuchen können. Ebenso ist eine telefonische Beratung möglich.

    Dieses Angebot wird durch die Bundesstiftung Frühe Hilfen und dem Kreis Viersen in Kooperation mit der Katharina Kasper ViaNobis GmbH und dem PädNetz Niederrhein unterstützt.

    Melden Sie sich gerne!

    Willkommen
               

     

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    Übersicht über die Sprechzeiten
    BrüggenDRK-Familienzentrum "Gartenstraße"

    Gartenstraße 14,
    41379 Brüggen

    • 15.10.2024
    • 05.11.2024
    • 03.12.2024

    8:30 - 10:30 Uhr
     

    Keine Anmeldung erforderlich.

     

    Beratung: Gaby Jansen-Wetzels

    Familienzentrum Kindergarten
    Lüttelbracht


    Genholter Straße 107,
    41379 Brüggen

    • 10.09.2024
    • 19.11.2024

    16:00 - 18:00 Uhr

     

    Beratung: Jessica Pook

    Familienzentrum Vennmühle e.V.    

    Vennmühlenweg 24,
    41379 Brüggen 

    Keine Anmeldung erforderlich.

     

    Beratung: Sonja Michiels

    Gemeinschaftspraxis                     
    Dr. Carolin Gerold & Dr. Christa Rölkes

    Jeden 2. Freitag im Monat
    Borner Str. 32,
    41379 Brüggen

    Bitte unter 0163 - 480 75 10 
    oder in der Praxis unter 
    02163 - 84 75 vorab anmelden.

     

    Beratung: Franka Hegger

    GrefrathKinder- und Jugendärztin
    Dr. med. Andrea Dickmanns

    Jeden Mittwoch
    Borner Str. 32,
    41379 Brüggen

    Bitte unter 0163 - 480 75 10 
    oder in der Praxis unter 
    02158 - 80 17 80 vorab anmelden

     

    Beratung: Franka Hegger

    FAMO - Familienzentrum
    Mühlhausen/Oedt
     

    Kath. Kindertagesstätte St. Vitus 
    Oststr. 5
    47929 Grefrath - Oedt

    • 07.11.2024
    • 05.12.2024

    11:00-12:00 Uhr

     

    Beratung: Sonja Michiels

    Kath. Kindertagesstätte St. Heinrich
     

    An der Marienschule 2a
    47929 Grefrath - Mühlhausen

    • 07.10.2024

    8:30-10:30 Uhr

     

    Beratung: Sonja Michiels

    NettetalKinder- und Jugendarzt
    Sulaiman Al Sawaf

    Jeden 2. Montag im Monat
    Lobbericher Straße 23,
    41334 Nettetal

    Bitte unter 0163-4807510 
    oder in der Praxis unter 02153-739173 
    vorab anmelden.

    Sprechzeit für Familien aus Brüggen, 
    Niederkrüchten und Schwalmtal.

     

    Beratung: Franka Hegger

    NiederkrüchtenDRK-Familienzentrum
    "Abenteuerland"

    Florianstraße 1, 
    41372 Niederkrüchten

    • 24.09.2024
    • 29.10.2024
    • 19.11.2024
    • 17.12.2024

    8:30-10:30 Uhr

    Keine Anmeldung erforderlich.

     

    Beratung: Gaby Jansen-Wetzels

    SchwalmtalBegegnungsstätte Westkreis

    Stöckener Weg 1,
    41366 Schwalmtal

    • 17.09.2024
    • 01.10.2024
    • 29.10.2024
    • 12.11.2024
    • 26.11.2024
    • 10.12.2024

    10:00-12:00 Uhr

    Keine Anmeldung erforderlich.

     

    Beratung: Gaby Jansen-Wetzels

    TönisvorstFamilienzentrum Marienheim

    Rue de Sées 32,
    47918 Tönisvorst

    Keine Anmeldung erforderlich.

     

    Beratung: Sonja Michiels

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_ef5690d3e384d8e60285e9c3d2629795

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    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch geändert am 23.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    51/1 Jugendsozialarbeit und Vormundschaften

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausmarkt 3

    41747 Viersen

    Version

    Technisch geändert am 02.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Frühe Hilfen - Personen

    Version

    Technisch geändert am 02.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Ausweis

    Formulare

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    Voraussetzungen

    • Sie sind zwischen 18 und 21 Jahre alt. In begründeten Einzelfällen kann auch eine Hilfe bis 27 Jahren gewährt werden, wenn die Hilfe bereits vorher begonnen wurde.
    • Aufgrund Ihrer Persönlichkeitsentwicklung können Sie kein selbstbestimmtes, eigenverantwortliches und selbständiges Leben führen. 
    • Eine Hilfe ist geeignet und notwendig. Dies prüft das Jugendamt.  
    • Bei einer (drohenden) seelischen Behinderung benötigen Sie eine fachärztliche Stellungnahme, wenn sie eine Eingliederungshilfe für junge Volljährige beantragen möchten. Das Jugendamt kann diese mit Ihrem Einverständnis einholen.

    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

    • Nehmen Sie Kontakt zum zuständigen Jugendamt auf. 
    • In einem persönlichen Gespräch werden Ihnen mögliche Hilfen aufgezeigt. 
    • Wenn eine Hilfe für junge Volljährige in Frage kommt, dann stellen Sie einen Antrag auf Gewährung einer Hilfe. 
    • Wenn eine Hilfe für junge Volljährige bewilligt ist, erstellen alle Beteiligte gemeinsam einen Hilfeplan. Darin wird festgelegt, wie die Hilfe in Ihrem Fall gestaltet werden soll. 

    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

    Eine Hilfe für junge Volljährige in ambulanter Form ist kostenfrei. Ambulant bedeutet, wenn Sie bei Ihren Eltern oder in einer eigenen Wohnung leben.

    Bei einer Hilfe für junge Volljährige in stationärer Form müssen Sie sich im angemessenen Umfang an den Kosten beteiligen, wenn Sie ein Einkommen haben oder über Vermögen verfügen. Stationär bedeutet, dass Sie in einem Heim oder einer sonstigen betreuten Wohnform leben.

    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport in Bremen am 10.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de