Besondere Zuwendung für Haftopfer nach Strafrechtlichem Rehabilitierungsgesetz

    Besondere Zuwendung für Haftopfer nach Strafrechtlichem Rehabilitierungsgesetz

    Beschreibung

    nicht angegeben

    Ansprechpartner

    Für Arnsberg wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de