Vermittlungsgeschäfte (Handeln und Makeln)

    Vermittlungsgeschäfte (Handeln und Makeln)

    Hinweise für Viersen

    Beschreibung

    Hinweise für Viersen

    Das gewerbliche Sammeln, Befördern, Handeln und / oder Makeln von nicht gefährlichen Abfällen ist vorab bei gemäß § 53 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) anzuzeigen. Die entsprechenden Tätigkeiten mit gefährlichen Abfällen bedürfen einer Erlaubnis gemäß §54 KrWG.

    Anzeige und Erlaubnis sind einmalig für ein Unternehmen bzw. für eine Niederlassung zu stellen und gelten dann für den gesamten Fuhrpark.

    Voraussetzung ist jeweils eine entsprechende Sach- und Fachkunde der verantwortlichen Personen.

    Wesentliche Änderungen (Verlagerung des Firmensitzes, Änderung der Unternehmensform, Veränderungen bei den verantwortlichen Personen etc.) bedürfen einer Änderungsanzeige / eines Änderungsantrages.

    Im Zuge des Verfahren werden gegebenenfalls die notwendigen Identifikationsnummern (Sammler / Händlernummer) vergeben.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_dfdd27dbb1617097a473ed622af88ed2

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch geändert am 23.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    66/2 Abfall, Bodenschutz, Altlasten

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausmarkt 3

    41747 Viersen

    Version

    Technisch geändert am 15.11.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Viersen

    Formulare

    Hinweise für Viersen

    Voraussetzungen

    Hinweise für Viersen

    Für Anzeige und Erlaubnisantrag sind die nach Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV) vorgesehenen Formblätter zu verwenden. 

    Das Verfahren kann online über ein bundeseinheitliches Portal erfolgen. Der Antrag wird der örtlich zuständigen Behörde (in Abhängigkeit des Firmensitzes) automatisch übermittelt.

    Ein Einreichen in schriftlicher Form oder persönlich nach telefonischer Terminvereinbarung ist ebenfalls möglich.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Viersen

    Verfahrensablauf

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    Fristen

    Hinweise für Viersen

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Viersen

    Kosten

    Hinweise für Viersen

    • Es können Gebühren anfallen.
      Zahlungsziel:
      Je erteilter Identifikationsnummer wird eine Gebühr von 50,00 € erhoben. Die Gebühr für Anzeige und Erlaubnis richtet sich nach dem entstandenen Verwaltungsaufwand. Bei einer Anzeige ist dies i.d.R. vergleichsweise gering, so dass hier mit zusätzlichen Kosten von etwa 50 € gerechnet werden kann. Bei einer Erlaubnis ist mit einem deutlich höheren Aufwand zu rechnen, so dass die Gebühr hier selten unter 200€ liegt.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Viersen

    Weitere Informationen

    Hinweise für Viersen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de