Einschulungsuntersuchung Durchführung
Beschreibung
Hinweise für Gütersloh
Die Schuleingangsuntersuchung ist die schulärztliche Untersuchung aller Kinder, die schulpflichtig werden. Sie ist im Schulgesetz verankert.
Gesundheit und Entwicklungsstand des Kindes, medizinische Probleme, Förderung und die Beratung ggf. Einleitung von Fördermaßnahmen sind Gegenstand der schulärztlichen Untersuchung. Schulärztinnen beraten und empfehlen, entscheiden aber nicht über die Aufnahme in die Schule.
Im Kreis Gütersloh werden die Schuleingangsuntersuchungen in der Regel in der jeweiligen Kindertageseinrichtung des Kindes durchgeführt.
In Einzelfällen werden Kinder im Kreishaus Gütersloh untersucht, z.B. bei einer vorzeitigen Schuleingangsuntersuchung oder wenn bereits Voruntersuchungen in der Abteilung Gesundheit erfolgt sind und besonderer Beratungsbedarf vorliegt.
Die Eltern bringen zur Einschulungsuntersuchung den Elternfragebogen, das gelbe Vorsorgeheft, den Impfausweis und ggf. Arztberichte oder Entwicklungsberichte ihres Kindes mit. Die Dauer der Einschulungsuntersuchung beträgt ca. 1 Stunde.
Die Untersuchung erfolgt in Anwesenheit der Eltern, auf Wunsch in Anwesenheit der Erzieherin. Den Eltern wird vor der Einschulungsuntersuchung ein Elternfragebogen zur Gesundheit, Entwicklung und Förderung des Kindes zugeschickt oder über die Kindertageseinrichtung ausgehändigt.
Der Entwicklungstand des Kindes wird in Nordrhein-Westfalen einheitlich nach dem standardisierten Verfahren SOPESS (= sozialpädiatrisches Screening bei Einschulungsuntersuchungen) schulärztlich überprüft. Hör- und Sehprüfung werden mit kindgerechten standardisierten Testgeräten durchgeführt.
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Ansprechpartner
6.2.2: Kinder- und Jugendgesundheitsdienst
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 05241 85-1613
Fax: 05241 85-31613
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Gütersloh
- Elternfragebogen
- gelbe Vorsorgeheft
- Impfausweis
- ggf. Arztberichte oder Entwicklungsberichte
Voraussetzungen
Ihr Kind ist schulpflichtig.
Ihr Kind soll vorzeitig eingeschult werden.
Rechtsgrundlage(n)
§ 35 Abs. 2 (vorzeitige Einschulung), § 35 Abs. 3 (Zurückstellung), § 54 SchulG:
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=10000000000000000524
§ 1 Abs. 4 AO-GS:
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=10000000000000000190
§ 12 Abs. 2 Satz 3 ÖGDG NRW:
Verfahrensablauf
- Die Untersuchungstermine werden Ihnen mitgeteilt.
- Nach Möglichkeit sollte mindestens ein Elternteil bei der Untersuchung mit dabei sein.
Die Untersuchungen und Beratungen werden im Gesundheitsamt durchgeführt.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen am 12.09.2022
Stichwörter
Hinweise für Gütersloh