Angaben zum Denkmal Aufnahme

    Angaben zum Denkmal Aufnahme

    Denkmalerfassung und damit die Feststellung der Denkmaleigenschaft bildet die unverzichtbare Grundlage für die Arbeit und die Bewahrung eines Kulturdenkmals.

    Beschreibung

    Hinweise für Morsbach

    Was sind Denkmäler?

    Denkmäler sind Sachen, an deren Erhaltung und Nutzung ein öffentliches Interesse besteht. Dieses öffentliche Interesse wird grundsätzlich dann unterstellt, wenn die Sachen bedeutend für die Geschichte des Menschen, für Städte und Siedlungen, oder für ihre Entwicklungen, für Arbeits- und Produktionverhältnisse sind und für die Erhaltung und Nutzung künstlerische, wissenschaftliche, volkskundliche oder städtebauliche Gründe vorliegen.

    Die Denkmäler werden unterteilt in Baudenkmäler -also bauliche Anlagen- bewegliche Denkmäler und Bodendenkmäler -d.h. bewegliche oder unbewegliche Denkmäler, die sich im Boden befinden oder befanden und Gartendenkmälern -d.h. Grün-, Garten-, oder Parkanlagen, Friedhöfe oder sonstige Zeugnisse der Garten- und Landschaftsgestaltung.

    Neben diesen Denkmalbegriffen, die auf einzelne Sachen abstellen, gibt es auch Denkmalbereiche. Das sind Mehrheiten von baulichen Anlagen, also insbesondere Stadtgrundrisse, Stadt-, Ortsbilder, Silhouetten, Stadtteile etc..

    Denkmäler können von der Unteren Denkmalbehörde (das ist die Gemeinde Morsbach) unter Schutz gestellt werden. Dies gilt neben einzelnen Anlagen auch für gesamte Denkmalbereiche. Die Denkmalbereiche werden durch sogenannte "Denkmalbereichssatzungen" unter Schutz gestellt.

    Häuser oder sonstige Denkmäler, die dem Denkmalschutz unterliegen, dürfen nicht uneingeschränkt verändert werden. Alle Maßnahmen/Veränderungen an einem Baudenkmal und bei Häusern im Denkmalbereich, die Außenwirkung haben, sind erlaubnispflichtig. Auf der anderen Seite gibt es für die Instandhaltung von Denkmälern auch Zuschüsse der öffentlichen Hand. In jedem Fall ist jedoch eine genaue und individuelle Beratung des betroffenen Grundstückseigentümers/der betroffenen Grundstückseigentümerin ratsam.

    Zu diesem Zweck kann er sich mit der Unteren Denkmalbehörde in Verbindung setzen.

    Denkmalförderung:

    Gemäß §§ 35 Denkmalschtuzgesetz NRW wird die Pflege von Denkmälern gefördert.

    Folgende Programme werden im Rahmen der Denkmalförderung angeboten:

    1. Zuschüsse an Einzelprojekte für "größere" Denkmalmaßnahmen
    2. Zuschüsse als Pauschalzuweisung für "kleinere" Denkmalmaßnahmen
    3. Darlehen
    4. Steuererleichterungen als indirekte Förderung

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Bauordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 2

    51597 Morsbach

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02294 699-250

    Fax: 02294 699-187

    E-Mail: kommunalportal@gemeinde-morsbach.de

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bauordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 2

    51597 Morsbach

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02294 699-250

    Fax: 02294 699-187

    E-Mail: kommunalportal@gemeinde-morsbach.de

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Adressdaten des Objektes
    • Aktuelle aussagekräftige Fotos vom Objekt
    • Lageplan mit farbiger Kartierung des Objektes

    Voraussetzungen

    • formloser Antrag in Textform

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Morsbach

    Verfahrensablauf

    • Anregungen und Anträge auf Eintragung eines Denkmals sind mit den zur Beurteilung des Vorhabens erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Denkmalbehörde einzureichen
    • Anhörung des zuständigen Landschaftsverbandes
    • die Unteren und Oberen Denkmalbehörden treffen ihre Entscheidungen

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    2-6 Monate

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 01.09.2023

    Version

    Technisch geändert am 01.09.2023

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de