Angaben zum Denkmal Aufnahme
Beschreibung
Hinweise für Morsbach
Was sind Denkmäler?
Denkmäler sind Sachen, an deren Erhaltung und Nutzung ein öffentliches Interesse besteht. Dieses öffentliche Interesse wird grundsätzlich dann unterstellt, wenn die Sachen bedeutend für die Geschichte des Menschen, für Städte und Siedlungen, oder für ihre Entwicklungen, für Arbeits- und Produktionverhältnisse sind und für die Erhaltung und Nutzung künstlerische, wissenschaftliche, volkskundliche oder städtebauliche Gründe vorliegen.
Die Denkmäler werden unterteilt in Baudenkmäler -also bauliche Anlagen- bewegliche Denkmäler und Bodendenkmäler -d.h. bewegliche oder unbewegliche Denkmäler, die sich im Boden befinden oder befanden und Gartendenkmälern -d.h. Grün-, Garten-, oder Parkanlagen, Friedhöfe oder sonstige Zeugnisse der Garten- und Landschaftsgestaltung.
Neben diesen Denkmalbegriffen, die auf einzelne Sachen abstellen, gibt es auch Denkmalbereiche. Das sind Mehrheiten von baulichen Anlagen, also insbesondere Stadtgrundrisse, Stadt-, Ortsbilder, Silhouetten, Stadtteile etc..
Denkmäler können von der Unteren Denkmalbehörde (das ist die Gemeinde Morsbach) unter Schutz gestellt werden. Dies gilt neben einzelnen Anlagen auch für gesamte Denkmalbereiche. Die Denkmalbereiche werden durch sogenannte "Denkmalbereichssatzungen" unter Schutz gestellt.
Häuser oder sonstige Denkmäler, die dem Denkmalschutz unterliegen, dürfen nicht uneingeschränkt verändert werden. Alle Maßnahmen/Veränderungen an einem Baudenkmal und bei Häusern im Denkmalbereich, die Außenwirkung haben, sind erlaubnispflichtig. Auf der anderen Seite gibt es für die Instandhaltung von Denkmälern auch Zuschüsse der öffentlichen Hand. In jedem Fall ist jedoch eine genaue und individuelle Beratung des betroffenen Grundstückseigentümers/der betroffenen Grundstückseigentümerin ratsam.
Zu diesem Zweck kann er sich mit der Unteren Denkmalbehörde in Verbindung setzen.
Denkmalförderung:
Gemäß §§ 35 Denkmalschtuzgesetz NRW wird die Pflege von Denkmälern gefördert.
Folgende Programme werden im Rahmen der Denkmalförderung angeboten:
- Zuschüsse an Einzelprojekte für "größere" Denkmalmaßnahmen
- Zuschüsse als Pauschalzuweisung für "kleinere" Denkmalmaßnahmen
- Darlehen
- Steuererleichterungen als indirekte Förderung
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- Adressdaten des Objektes
- Aktuelle aussagekräftige Fotos vom Objekt
- Lageplan mit farbiger Kartierung des Objektes
Voraussetzungen
- formloser Antrag in Textform
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Morsbach
Verfahrensablauf
- Anregungen und Anträge auf Eintragung eines Denkmals sind mit den zur Beurteilung des Vorhabens erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Denkmalbehörde einzureichen
- Anhörung des zuständigen Landschaftsverbandes
- die Unteren und Oberen Denkmalbehörden treffen ihre Entscheidungen
Fristen
Bearbeitungsdauer
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 01.09.2023