Niederlassungserlaubnis für beruflich hochqualifizierte Ausländer beantragen
Beschreibung
Hinweise für Gütersloh
Einem hoch qualifizierten Ausländer kann in besonderen Fällen eine Niederlassungserlaubnis ohne Voraufenthaltszeiten in Deutschland erteilt werden. In diesen Fällen geht der Gesetzgeber davon aus, dass die Integration in die Lebensverhältnisse der Bundesrepublik Deutschland und die Sicherung des Lebensunterhalts ohne staatliche Hilfe gewährleistet sind.
Folgende Personen können eine Niederlassungserlaubnis erhalten, ohne zeitliche Voraussetzungen zu erfüllen.
- Wissenschaftler mit besonderen fachlichen Kenntnissen
- Lehrpersonen oder wissenschaftliche Mitarbeiter in herausgehobener Funktion
Fachlich hochqualifizierte Ausländer, die die zuvor genannten Voraussetzungen jedoch nicht erfüllen, können ggf. die Erteilung einer "Blauen Karte EU" oder die Erteilung einer Arbeitserlaubnis zur selbständigen oder unselbständigen Beschäftigung beantragen.
Die Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte wird als Elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) in Scheckkartenformat ausgestellt.
Antragstellung:
Ausländer mit Wohnsitz im Ausland müssen in der Regel vor der Einreise nach Deutschland bereits im Heimatland bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung ein nationales Visum (nicht Besuchsvisum!) beantragen und mit diesem gültigen Visum einreisen! Nach der Einreise kann dann eine entsprechende Aufenthaltserlaubnis bei der Ausländerbehörde beantragt werden. Die Notwendigkeit eines Visums kann im Zweifelsfall bei der Ausländerbehörde erfragt werden.
Ausländer, die bereits eine befristete Aufenthaltserlaubnis besitzen, können eine Niederlassungserlaubnis beantragen. Hierbei ist es wichtig, dass der Verlängerungsantrag rechtzeitig - das heißt ca. acht Wochen vor Ablauf Ihres bisherigen Aufenthaltstitels - bei der Ausländerbehörde eingeht. Zur Verlängerung Ihres Aufenthaltstitels senden Sie bitte das oben unter "Formulare/ Downloads/ Links" hinterlegte "Antragsformular elektronischer Aufenthaltstitel (eAT)" ausgefüllt und unterschrieben mit den unter "Details" genannten Unterlagen an die Ausländerbehörde.
Bitte beachten Sie, dass zwischen Beantragung und der Aushändigung des Aufenthaltstitels regelmäßig ca. acht Wochen vergehen. Ein Grund für die mehrwöchige Bearbeitungszeit ist die Produktionsdauer des elektronischen Aufenthaltstitels bei der Bundesdruckerei, die von der Ausländerbehörde nicht beeinflusst werden kann.
Sollten Sie Fragen haben, können Sie uns gerne anrufen. Wir empfehlen Ihnen, hierzu die publikumsschwächeren Nachmittage von Montag bis Mittwoch zu nutzen. Ihren Ansprechpartner finden Sie oben unter "Kontakt".
Persönliche Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich!
Staatsangehörige der Mitgliedstaaten der Europäischen Union
Staatsangehörige der EU-Staaten benötigen für die Einreise und den Aufenthalt in Deutschland keinen Aufenthaltstitel. Hierzu genügt ein gültiger Reisepass oder Personalausweis des Heimatstaates. Staatsangehörige der EU-Staaten dürfen in Deutschland jede Erwerbstätigkeit ausüben. Der Verlust des Aufenthaltsrechts kann durch die Ausländerbehörde nur aus bestimmten Gründen festgestellt werden (z.B. unangemessener Sozialleistungsbezug, Begehung schwerer Straftaten).
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Gütersloh
- Gültiger Reisepass
- Mietvertrag / Nachweis über Wohneigentum
- Nachweise über die Sicherstellung des Lebensunterhalts
- Bei Arbeitnehmern: Gehalts- bzw. Verdienstbescheinigungen der letzten drei Monate
- Bei Selbständigen: Betriebswirtschaftliche Abrechnung der letzten 6 Monate
- Arbeitsvertrag, ggf. Stellenbeschreibung durch den Arbeitgeber mit Ausführungen des Arbeitgebers zu den besonderen fachlichen Kenntnissen beziehungsweise zur herausgehobenen Funktion
- Nachweis über Qualifikation beziehungsweise Berufserfahrung des Antragstellers
- Nachweis über Krankenversicherungsschutz
- Aktuelles biometrisches Passfoto
Voraussetzungen
Voraussetzungen für die Niederlassungserlaubnis sind:
- Ihr Lebensunterhalt ist gesichert, ohne dass Sie öffentliche Mittel in Anspruch nehmen.
- Es liegt kein Ausweisungsgrund gegen Sie vor.
- Ihr Aufenthalt gefährdet oder beeinträchtigt nicht die Interessen der Bundesrepublik Deutschland.
- Sie gehören zu folgenden Personengruppen:
- Wissenschaftler oder Wissenschaftlerinnen mit besonderen Fachkenntnissen
- Lehrkräfte oder wissenschaftliches Personal in herausgehobener Funktion
- Ihre Integration in die Lebensverhältnisse der Bundesrepublik Deutschland ist gesichert.
- Sie haben ausreichende Deutschkenntnisse sowie Grundkenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung.
- Sie haben 24 Monate lang Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung oder in eine andere Versorgungseinrichtung mit vergleichbaren Leistungen gezahlt.
- Sie haben ausreichend großen Wohnraum für sich und Ihre Familie.
- Sie besitzen seit 2 Jahren einen der folgenden Aufenthaltstitel:
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung
- Aufenthaltserlaubnis für qualifizierte Geduldete zum Zweck der Beschäftigung
- Blaue Karte EU
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausübung einer selbständigen Tätigkeit
- Sie haben einen Ihrem Abschluss angemessenen Arbeitsplatz.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Vor der Einreise nach Deutschland müssen Sie in Ihrem Heimatland ein nationales Visum beantragen.
Nach der Einreise müssen Sie den Aufenthaltstitel schriftlich bei der Ausländerbehörde beantragen, bevor Ihr Visum abläuft.
Bearbeitungsdauer
Kosten
Weitere Informationen
Hinweise für Gütersloh
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Landesredaktion am 18.01.2021
Stichwörter
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