Rente für Hinterbliebene von Kriegsopfern

    Vorgesehen zum Löschen - Rente für Hinterbliebene von Kriegsopfern

    Hinweise für Barntrup

    Beschreibung

    Hinweise für Barntrup

    • Regelaltersrente
    • Altersrente für langjährige Versicherte
    • Altersrente für besonders langjährige Versicherte
    • Altersrente für schwerbehinderte Menschen
    • Flexirente
    • Erwerbminderungsrente sowie Weiterzahlung der Erwerbsminderungsrente
    • Hinterbliebenenrenten (Witwenrente, Witwer-oder Waisenrente)
    • Aufnahme von Anträgen auf Kontenklärung (Klärung rentenrechtlich bedeutender Zeiten), auch im Rahmen des Versorgungsausgleiches und Auslandszeiten
    • Aufnahme von Anträgen auf Feststellung von Kindererziehungszeiten/ Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung
    • Beitragserstattung
    • Rehaanträge
    • Beglaubigungen für Rentenzwecke
    • Zeugenerklärung für die Rentenversicherung
    • Entgegennahme von Widersprüchen zur Weiterleitung an den Rententräger

     

    Die Antragsaufnahme für die RegelaltersrenteAltersrenten und Hinterbliebenenrenten, soweit alles vollständig ist, erfolgt durch ein Programm der Rentenversicherung. Ihre Daten werden direkt online weitergeleitet.

    Ein Rentenantrag sollte zeitnah und rechtzeitig bei einer Rente wegen Alters, ca. 3 Monate vor dem Erreichen der Altersgrenze bzw. vor dem gewünschten Rentenbeginn gestellt werden.

    Eine vorherige telefonische Terminvereinbarung, mit den zuständigen Kontaktpersonen ist erforderlich. 

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_cc2339dfe63008166b211235b0c05bae

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 17.01.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Sachgebiet - Innere Verwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Mittelstraße 38

    32683 Barntrup

    Version

    Technisch geändert am 10.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Barntrup

    Formulare

    Hinweise für Barntrup

    Voraussetzungen

    Hinweise für Barntrup

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Barntrup

    Sechstes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Rentenversicherung (SGB VI) 

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Barntrup

    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Barntrup

    Kosten

    Hinweise für Barntrup

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Barntrup

    Bitte beachten Sie, dass die Rentenstelle keinen Zugriff auf Ihr Versicherungskonto der Rentenversicherung hat.

    Wenn Sie Informationen über Ihre persönlichen Rentendaten oder eine konkrete ,,Rentenauskunft" haben möchten, (z.B. Höhe Ihrer Rente), kann nur die Deutsche Rentenversicherung weiterhelfen.

     

    Zuständig für die Bearbeitung in rentenrechtlichen Angelegenheiten sind ausschließlich die Kolleginnen der Rentenversicherungsstelle (nicht die Bürgerberatung).

    Weitere Informationen

    Hinweise für Barntrup

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 21.08.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de