Vorgesehen zum Löschen - Kriegsopferfürsorge
Hinweise für Wadersloh
Beschreibung
Hinweise für Wadersloh
Aufnahme von Anträgen für Erholungshilfen, Kuren und sonst. Beihilfen für Kriegsbeschädigte und Witwen nach Bundesversorgungsgesetz (BVG)
Rechtsgrundlagen allgemein
Bundesversorgungsgesetz
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Wadersloh
- ärztliche Bescheinigung
- Einkommensnachweise
- Kontoauszüge u. Sparguthaben
- Belastung bei Eigenheim oder Eigentumswohnung
Formulare
Hinweise für Wadersloh
Voraussetzungen
Persönliche Voraussetzungen
Sie sind:
- gesundheitlich beeinträchtigt und
- erhalten Grundrente nach § 31 BVG oder
- haben einen Anspruch auf Heilbehandlung nach § 10 Abs. 1 BVG,
- Hinterbliebene bzw. Hinterbliebener einer/eines Beschädigten und erhalten Hinterbliebenenrente, Witwen- oder Waisenbeihilfe oder
- Familienangehöriger eines Beschädigten.
Bedürftigkeit
Sie sind infolge der Schädigung bzw. des Versterbens der/des Beschädigten nicht in der Lage, Ihren Lebensunterhalt aus Ihrem Einkommen und Vermögen oder anderen infrage kommenden Versorgungsleistungen zu decken.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Wadersloh
Verfahrensablauf
Leistungen der Kriegsopferfürsorge erhalten Sie auf vorherigen Antrag von den Fürsorge- und Hauptfürsorgestellen. Eine Liste der Hauptfürsorgestellen können Sie der Broschüre des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zur Kriegsopferfürsorge entnehmen.
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Wadersloh
Kosten
keine
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Wadersloh
Weitere Informationen
Hinweise für Wadersloh
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)