Wahlschein beantragen (Briefwahl)
Beschreibung
Hinweise für Grevenbroich
Die Wählerinnen und Wähler haben die Möglichkeit, ihr Wahlrecht an der Urne am Wahltag oder vorab per Brief auszuüben.
Wenn Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind, können Sie ihr Wahlrecht auch durch Briefwahl ausüben. Dazu müssen Sie einen Wahlschein beantragen. Dem Wahlschein werden die Briefwahlunterlagen automatisch beigefügt.
Unter folgenden Möglichkeiten können Sie die Briefwahl beantragen:
- Sie nutzen den Online-Briefwahlantrag
- Sie beantragen den Wahlschein und die Briefwahlunterlagen per Fax oder per E-Mail an das Wahlamt. Geben Sie Ihren Familiennamen und Ihren Vornamen, Ihre Hauptwohnung, Ihr Geburtsdatum und gegebenenfalls eine abweichende Versandanschrift an.
- Sie füllen die Rückseite der Wahlbenachrichtigung aus und senden sie an das Wahlamt.
- Sie besuchen uns im Wahlamt (Altes Rathaus, EG). Bringen Sie bitte Ihren Personalausweis oder Reisepass mit. Wenn Sie möchten, können Sie direkt Ihren Stimmzettel kennzeichnen und den Wahlbrief in die Urne werfen. Wenn Sie jemand anderen beauftragen oder die Unterlagen für jemand anderen abholen, benötigen wir eine schriftliche Vollmacht.
Bitte beachten Sie:
- Die oben genannten Angebote stehen nur zu den Wahlen und nur in festgelegten Zeiträumen zur Verfügung!
- Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.
Online-Dienst
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Online erledigen
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- Wahlbenachrichtigung
- Vollmacht, wenn eine dritte Person den Antrag für Sie stellen oder Ihre Unterlagen in Empfang nehmen soll
Voraussetzungen
Sie sind für die betreffende Wahl wahlberechtigt und im Wählerverzeichnis eingetragen.
Sie haben eine Wahlbenachrichtigung erhalten.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Ihren Wahlschein können Sie folgendermaßen beantragen:
- Sie sprechen persönlich bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung vor und holen den Wahlschein dort ab,
- Sie stellen einen schriftlichen Antrag verwenden Sie den Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung,
- Sie beantragen den Wahlschein auf elektronischem Weg, sofern Ihre Stadt oder Gemeinde ein solches Verfahren anbietet (Online-Antrag, E-Mail),
- Sie bitten eine Vertretung, die Ihre schriftliche Vollmacht besitzt, die Unterlagen für Sie abzuholen.
Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.
Fristen
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Das Einsenden der Wahlunterlagen ist innerhalb der Bundesrepublik Deutschland portofrei.
Können Sie wegen einer körperlichen Beeinträchtigung oder wegen Schreib- und Leseproblemen Ihre Stimme per Briefwahl nicht allein abgeben, darf Ihnen eine andere Person dabei helfen. Ihre Helferin oder Ihr Helfer muss mindestens 16 Jahre alt sein und durch eine Versicherung an Eides statt bestätigen, dass der Stimmzettel nach Ihrem erklärten Willen gekennzeichnet wurde.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 15.10.2020
Stichwörter
Hinweise für Grevenbroich