Ehrenamtliche Tätigkeit Förderung
Hinweise für Erkelenz
Beschreibung
Hinweise für Erkelenz
Gefördert werden Kurse und Lehrgänge von freien Trägern der Jugendhilfe, die auf die Schulung und Aus- bzw. Fortbildung der ehrenamtlich Tätigen in der Kinder- und Jugendarbeit oder auf die haupt- und ehrenamtlich Tätigen in der offenen Kinder- und Jugendarbeit ausgerichtet sind.
Förderungsfähig sind Personen mit einem Mindestalter von 14 Jahren. Pro Veranstaltung sind mindestens 5 Zeitstunden Schulungsarbeit nachzuweisen. Die Förderungsdauer beträgt 5 Tage. Nicht gefördert werden Maßnahmen, die ausschließlich oder überwiegend innerverbandlichen, parteipolitischen, religiösen, sportlichen oder schulischen Charakter haben.
Zuschuss:
- 11,00 EUR pro Tag und Teilnehmendem.
- Für Ehrenamtliche, die an Kursen der Landesjugendämter, Akademien und Jugendbildungsstätten teilnehmen: 5,50 EUR pro Tag und Teilnehmendem.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02431 85-0
Fax: 02431 70558
erforderliche Unterlagen
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Online-Antrag
oder
Schriftlicher Antrag
und
Programm mit Tageseinteilung
und
Finanzierungsplan
Detaillierte Auflistung aller Einnahmen und Ausgaben (optional)
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Der Antrag muss bis spätestens acht Wochen vor Beginn der Maßnahme bei der Stadt Erkelenz eingegangen sein (Ausschlussfrist).
Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
Hinweise für Erkelenz