Bioabfall

    Befreiung von der Biotonne

    Hinweise für Lichtenau

    Antrag zur Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang der Biotonne

    Beschreibung

    Hinweise für Lichtenau

    Wenn Sie auf Ihrem Grundstück alle organischen Abfälle ordnungsgemäß und schadlos kompostieren können, besteht die Möglichkeit, sich vom Anschluss- und Benutzungszwang befreien zu lassen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Fachbereich 3 - Bauen, Planen, Wohnen, Digitalisierung

    Adresse

    Hausanschrift

    Lange Straße 39

    33165 Lichtenau

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05295/89-0

    Fax: 05295/89-70

    E-Mail: stadt@lichtenau.de

    Version

    Technisch geändert am 14.04.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Lichtenau

    Formulare

    Voraussetzungen

    Hinweise für Lichtenau

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Lichtenau

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Lichtenau

    Nach erfolgreicher Antragstellung kontaktiert Sie ein Mitarbeiter der Energiestadt Lichtenau, um weitere Details mit Ihnen zu klären

    Fristen

    Hinweise für Lichtenau

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Lichtenau

    Kosten

    Hinweise für Lichtenau

    kostenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Lichtenau

    Die Kompostierung darf keinesfalls zu Belästigungen der Nachbarn oder der Allgemeinheit führen.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Lichtenau

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 21.12.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Lichtenau

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de