Meldungen zum Personalausweis vornehmen
Wenn sich in Bezug auf Ihren Personalausweis oder die darauf eingetragenen Daten etwas ändert, müssen Sie das unverzüglich melden.
Beschreibung
Hinweise für Bergisch Gladbach
Alle Deutschen ab dem 16. Lebensjahr benötigen einen Personalausweis bzw. einen Reisepass.
- Der Antrag muss persönlich im Bürgerbüro gestellt werden.
- Die Gültigkeit des Personalausweises beträgt 10 Jahre. Ausgenommen sind die Ausweise der Personen, die bei der Beantragung jünger als 24 sind. Hier beschränkt sich die Gültigkeit auf 6 Jahre.
- Die Abholung erfolgt im Bürgerbüro Stadtmitte.
- Wenn Sie eine andere Person zum Abholen Ihres neuen Personalausweises bevollmächtigen, benötigt diese Person eine von Ihnen unterschriebene Vollmacht und Ihren alten Personalausweis. Die/der Abholer/in muss sich selbst mit einem Ausweis bzw. Pass ausweisen können. Da die Vollmacht Angaben zur Nutzung der Online-Ausweisfunktion sowie zum Erhalt des PIN-Briefes enthalten muss, nutzen Sie bitte das unten angehängte Formular.
Anwendungsmöglichkeiten für Ihren neuen Ausweis
- Online ausweisen
- An Automaten ausweisen
- Automatisch Formulare ausfüllen
- Online-Behördengänge
- Barrierefreie Internetdienste nutzen
- Zutrittskontrollen
Wenn Sie sofort einen Personalausweis benötigen, erhalten Sie einen vorläufigen Ausweis. Dieser ist nur 3 Monate gültig. Bei vorläufigen Personalausweisen gibt es nach Feststellung der Identität keine Wartezeiten.
Der Personalausweis wird nicht verlängert, sondern Sie erhalten einen neuen Ausweis. Denken Sie daran, rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit einen neuen zu beantragen.
Hier erfahren Sie ob Ihr Personalausweis bereits abholbereit ist: Serviceportal
Besonderheiten
Als Ausweisinhaber sind Sie zusätzlich verpflichtet, den Verlust Ihres Personalausweises dem Bürgerbüro zu melden.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Bergisch Gladbach
- der jetzige Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass
- bei Kindern unter 16 Jahren:
- die Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigten
- Personalausweis oder Reisepass der Erziehungsberechtigten - ein biometrietaugliches Passfoto (nach der Fotomustertafel) - nicht älter als 12 Monate. Zum Thema Passbild erhalten Sie auch vom Bundesministerium des Innern einige Informationen.
Formulare
Hinweise für Bergisch Gladbach
Voraussetzungen
Sie sind im Besitz eines deutschen Personalausweises.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Bergisch Gladbach
Verfahrensablauf
Melden Sie die Änderung, den Verlust, den Diebstahl oder das darauffolgende Wiederfinden in einem Bürgeramt. Verlust und Diebstahl können Sie auch bei der Polizei melden.
Fristen
Sie müssen die Meldung unverzüglich machen.
Bearbeitungsdauer
Ihre Meldung wird sofort aufgenommen.
Kosten
Hinweise für Bergisch Gladbach
Die Gebühr ist bei Antragstellung zu entrichten.
- Antragsteller unter 24 Jahren ( wie auch erster Personalausweis für Personen unter 24 Jahren) 22,80 Euro
- Antragsteller über 24 Jahren 37,00 Euro
- Vorläufiger Personalausweis 10,00 Euro
- Verlustmeldung zusätzlich 3,00 Euro
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Bergisch Gladbach
Weitere Informationen
Hinweise für Bergisch Gladbach
- Hier erfahren Sie ob Ihr Personalausweis bereits abholbereit ist: Serviceportal Informations- und Serviceportal des Bundesministeriums des Inneren zum neuen Personalausweis
- Einverständniserklärung Bitte legen Sie das ausgefüllte und unterschriebene Formular in einem der Bürgerbüros vor.
- Verlustanzeige Legen Sie bitte das ausgefüllte und unterschriebene Formular in einem der Bürgerbüros vor.
- Vollmacht zur Abholung eines Personalausweises Geben Sie bitte das ausgefüllte und unterschriebene Formular bei der Abholung dem Bevollmächtigten mit.
- Wiederauffindungsanzeige Legen Sie bitte das ausgefüllte und unterschriebene Formular in einem der Bürgerbüros vor.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat am 14.01.2021