Gerichtliche Maßnahmen zum Schutz vor Gewalt und Nachstellungen
Gerichtliche Maßnahmen zum Schutz vor Gewalt und Nachstellungen
Hinweise für Ennepe-Ruhr-Kreis
Beschreibung
Hinweise für Ennepe-Ruhr-Kreis
Vorbeugender Brandschutz - Was ist das eigentlich?Der vorbeugender Brandschutz stellt, vereinfach gesagt das Bindeglied zwischen den gesetzlichen Vorschriften (z.B. der Landesbauordnung) und dem abwehrenden Brandschutz (Einsatzkräften) dar.Die groben Ziele beim Vorbeugenden Brandschutz sind hierbei die planerische Sicherstellung:der Möglichkeiten zur Menschenrettungwirksamer Brandbekämpfungsmaßnahmender Verhinderung einer Ausbreitung von Feuer und Raucheiner ausreichenden Löschwasserversorgung am Objektder Zugänglichkeiten zum Objekteiner frühzeitigen BrandmeldungIm Rahmen des vorbeugenden Brandschutzes besteht beim Ennepe-Ruhr-Kreis hierzu in der Abteilung Bevölkerungsschutz unter dem Sachgebiet, Feuer- Katastrophen und vorbeugender Brandschutz die so genannte Brandschutzdienststelle.Die Aufgaben der Brandschutzdienststelle gemäß § 25 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (kurz BHKG) ist es, Belange des abwehrenden Brandschutzes sowohl in Genehmigungsverfahren als auch nach Maßgabe baurechtlicher Vorschriften wahrzunehmen.Gleichzeitig ist die Brandschutzdienststelle mit der Begleitung und Beratung der jeweiligen Bauaufsichtsämter bei Wiederkehrenden Prüfungen oder der Feuerwehren bei Brandverhütungsschauen von Sonderobjekten nach Landesbauordnung beauftragt.Die Beteiligung an den Baugenehmigungsverfahren erfolgt durch die Bauaufsichtsbehörden und ergibt sich aus verschiedenen baurechtlichen Vorschriften.Die entsprechenden Stellungnahmen der Brandschutzdienststelle zu Belangen des Brandschutzes können anschließend durch die Bauordnungsbehörde übernommen werden und sind dann Bestandteil der Baugenehmigung.Bei Wiederkehrenden Prüfungen und Brandverhütungsschauen werden gemäß § 26 BHKG Gebäude, Betriebe und Einrichtungen besonderer Art im Hinblick auf Belange des Brandschutzes überprüft. Ein besonderes Augenmerk liegt hier auf der brandschutztechnischen Mängelfeststellung sowie der Veranlassung von Maßnahmen, die einer Entstehung und/oder Ausbreitung eines Brandes vorbeugen bzw. bei einem eingetretenen Schadensfall eine Menschenrettung und Brandbekämpfung ermöglichen.
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen