Grundstücksmarktberichte einsehen und ausgeben lassen
Wenn Sie den Verkehrswert (Marktwert) Ihres Grundstücks benötigen, können Sie ein Verkehrswertgutachten beim zuständigen Gutachterausschuss für Grundstückswerte beantragen.
Beschreibung
Grundstücksmarktinformationen und -berichte werden für vielfältige Zwecke benötigt:
Sie wollen ein Grundstück erwerben oder verkaufen und sich über das Niveau beziehungsweise die Entwicklung der Grundstückspreise in der Region informieren?
Sie benötigen als Sachverständige oder Sachverständiger für Ihre professionelle Grundstückswertermittlung geeignete Basisdaten?
Sie haben allgemeines Interesse am Grundstücksmarkt und wollen sich über Niveau beziehungsweise Entwicklung der Grundstückspreise informieren?
Die Gutachterausschüsse und der Obere Gutachterausschuss für Grundstückswerte fertigen jährlich Grundstücksmarktberichte, die allgemeine Informationen über den örtlichen und den landesweiten Grundstücksmarkt sowie die für die Grundstückswertermittlung erforderlichen Daten enthalten. Der Arbeitskreis der Oberen Gutachterausschüsse in Deutschland (AK OGA) fertigt alle zwei Jahre einen Grundstücksmarktbericht, der entsprechende Informationen und Daten zum bundesweiten Grundstücksmarkt enthält.
Sie bieten Ihnen verschiedene Wege an, die gewünschten Informationen zu erhalten:
- Sie können sich über das amtliche Bodenrichtwertinformationssystem BORIS-NRW und bei den Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse des Landes über die örtlichen und überörtlichen Grundstücksmärkte in Nordrhein-Westfalen informieren. Außerdem können Sie über die Website des Arbeitskreises der Oberen Gutachterausschüsse in Deutschland (AK OGA) entsprechende Informationen über den bundesweiten Grundstücksmarkt einholen. So erhalten Sie einfach und schnell einen Überblick über die Sie interessierenden Grundstücksmärkte.
- Amtliche Ausgaben der Grundstücksmarktberichte in Nordrhein-Westfalen können Sie auf dem amtlichen Bodenrichtwertinformationssystem BORIS-NRW herunterladen. Der Immobilienmarkbericht Deutschland kann auf der Website des Arbeitskreises der Oberen Gutachterausschüsse in Deutschland heruntergeladen werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Für Lindlar wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
keine
Voraussetzungen
keine
Rechtsgrundlage(n)
- § 193 Absatz 5 Baugesetzbuch (BauGB)
- § 12 Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV)
- §§ 18 bis 23 Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV)
- § 3 Absatz 3 und §§ 40 bis 43 Grundstückswertermittlungsverordnung Nordrhein-Westfalen (GrundWertVO NRW)
- § 1 Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung (VermWertKostO NRW)
Verfahrensablauf
Zu den Grundstücksmarktberichten können Sie auf verschiedenen Wegen Einsicht nehmen oder Ausgaben erhalten.
Wenn Sie die internetbasierten Bodenrichtwertinformationssysteme und das Internetportal des AK OGA nutzen wollen:
- Sie können auf diese Weise selbständig Einsicht nehmen und amtliche Ausgaben der Grundstücksmarktberichte abrufen.
- Dabei können Sie gezielt den entsprechenden Grundstücksmarktbericht auswählen.
Wenn Sie eine Geschäftsstelle der Gutachterausschüsse und des Oberen Gutachterausschusses kontaktieren möchten: Die angefragten Ausgaben der Grundstücksmarktberichte werden Ihnen entsprechend übersandt.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
keine
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.07.2023