Grundstückswert Ermittlung

    Grundstücksmarktberichte einsehen und ausgeben lassen

    Wenn Sie den Verkehrswert (Marktwert) Ihres Grundstücks benötigen, können Sie ein Verkehrswertgutachten beim zuständigen Gutachterausschuss für Grundstückswerte beantragen.

    Beschreibung

    Grundstücksmarktinformationen und -berichte werden für vielfältige Zwecke benötigt:
    Sie wollen ein Grundstück erwerben oder verkaufen und sich über das Niveau beziehungsweise die Entwicklung der Grundstückspreise in der Region informieren?
    Sie benötigen als Sachverständige oder Sachverständiger für Ihre professionelle Grundstückswertermittlung geeignete Basisdaten?
    Sie haben allgemeines Interesse am Grundstücksmarkt und wollen sich über Niveau beziehungsweise Entwicklung der Grundstückspreise informieren?
    Die Gutachterausschüsse und der Obere Gutachterausschuss für Grundstückswerte fertigen jährlich Grundstücksmarktberichte, die allgemeine Informationen über den örtlichen und den landesweiten Grundstücksmarkt sowie die für die Grundstückswertermittlung erforderlichen Daten enthalten. Der Arbeitskreis der Oberen Gutachterausschüsse in Deutschland (AK OGA) fertigt alle zwei Jahre einen Grundstücksmarktbericht, der entsprechende Informationen und Daten zum bundesweiten Grundstücksmarkt enthält.
    Sie bieten Ihnen verschiedene Wege an, die gewünschten Informationen zu erhalten:

    • Sie können sich über das amtliche Bodenrichtwertinformationssystem BORIS-NRW und bei den Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse des Landes über die örtlichen und überörtlichen Grundstücksmärkte in Nordrhein-Westfalen informieren. Außerdem können Sie über die Website des Arbeitskreises der Oberen Gutachterausschüsse in Deutschland (AK OGA) entsprechende Informationen über den bundesweiten Grundstücksmarkt einholen. So erhalten Sie einfach und schnell einen Überblick über die Sie interessierenden Grundstücksmärkte.
    • Amtliche Ausgaben der Grundstücksmarktberichte in Nordrhein-Westfalen können Sie auf dem amtlichen Bodenrichtwertinformationssystem BORIS-NRW herunterladen. Der Immobilienmarkbericht Deutschland kann auf der Website des Arbeitskreises der Oberen Gutachterausschüsse in Deutschland heruntergeladen werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Für Lindlar wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    keine

    Voraussetzungen

    keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Zu den Grundstücksmarktberichten können Sie auf verschiedenen Wegen Einsicht nehmen oder Ausgaben erhalten.
    Wenn Sie die internetbasierten Bodenrichtwertinformationssysteme und das Internetportal des AK OGA nutzen wollen:

    • Sie können auf diese Weise selbständig Einsicht nehmen und amtliche Ausgaben der Grundstücksmarktberichte abrufen.
    • Dabei können Sie gezielt den entsprechenden Grundstücksmarktbericht auswählen.
       

    Wenn Sie eine Geschäftsstelle der Gutachterausschüsse und des Oberen Gutachterausschusses kontaktieren möchten: Die angefragten Ausgaben der Grundstücksmarktberichte werden Ihnen entsprechend übersandt.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Die Nutzung des Bodenrichtwertinformationssystems BORIS-NRW und des Internetportals des AK OGA (Einsichtnahme und Abruf amtlicher Ausgaben) ist jederzeit möglich. Dabei fallen keine Bearbeitungszeiten an und Sie erhalten sofort die gewünschten Informationen. Die Übersendung von Ausgaben der Grundstücksmarktberichte durch die Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse und des Oberen Gutachterausschusses für Grundstückswerte erfolgt im Allgemeinen innerhalb weniger Tage.

    Kosten

    - Die Nutzung des Bodenrichtwertinformationssystems BORIS-NRW und des Internetportals des AK OGA (Einsichtnahme und Abruf amtlicher Ausgaben) ist kostenfrei. - Für die Übersendung von Ausgaben der Grundstücksmarktberichte durch die Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse und des Oberen Gutachterausschusses für Grundstückswerte werden Zeitgebühren erhoben. In den Gebühren sind alle Auslagen enthalten, die zur Durchführung der Amtshandlung erforderlich sind. Eine konkrete Information über die zu erwartenden Gebühren kann bei der Geschäftsstelle des zuständigen Gutachterausschusses beziehungsweise des Oberen Gutachterausschusses eingeholt werden.

    Hinweise (Besonderheiten)

    keine

    Weitere Informationen

    Landesweites Bodenrichtwertinformationssystem BORIS-NRW www.boris.nrw.de Informationsportal des Arbeitskreises der Oberen Gutachterausschüsse, Zentralen Geschäftsstellen und Gutachterausschüsse in der Bundesrepublik Deutschland (AK OGA) www.redaktion-akoga.niedersachsen.de Kontaktdaten und Anschriften der Gutachterausschüsse und des Oberen Gutachterausschusses für Grundstückswerte www.boris.nrw.de

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.07.2023

    Version

    Technisch geändert am 11.07.2023

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de