Sterbefall im Ausland Beurkundung
Hinweise für Korschenbroich
Beschreibung
Hinweise für Korschenbroich
Urkunden aus dem Geburten-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- und Sterberegister können Sie jetzt ganz bequem von zu Hause aus online beantragen (siehe Link zum externen Verfahren).
Bitte beachten Sie, dass Sie Personenstandsurkunden ausschließlich bei dem Standesamt des Ortes erhalten, an dem der Personenstandsfall beurkundet wurde. Das Standesamt Korschenbroich kann also nur Urkunden und beglaubigte Registerauszüge für die in Korschenbroich registrierten Personenstandsfälle ausstellen.
Das Standesamt stellt nach § 55 Personenstandsgesetz (PStG) folgende Personenstandsurkunden aus:
- Geburtsurkunden beim Standesamt des Geburtsortes
- Eheurkunden beim Standesamt des Eheschließungsortes
- Lebenspartnerschaftsurkunden bei dem Standesamt, bei dem die Lebenspartnerschaft begründet wurde
- Sterbeurkunden beim Standesamt des Sterbeortes.
Personenstandsurkunden unterliegen Aufbewahrungsfristen:
- Geburtsurkunden 110 Jahre
- Eheurkunden 80 Jahre
- Sterbeurkunden 30 Jahre
Benötigen Sie ältere Urkunden, wenden Sie sich bitte an das Stadtarchiv der Stadt Korschenbroich.
Eine Beantragung ist natürlich auch auf folgenden Wegen, nach wie vor, möglich:
- persönliche Vorsprache während der Öffnungszeiten nach vorheriger Terminabsprache. (Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis/Reisepass mit.)
- schriftlich (Bitte fügen Sie eine Kopie des Personalausweises/Reisepasses bei.)
- per Mail: standesamt@korschenbroich.de
- per Fax: 02161/613 108
Postanschrift: Rathaus Regentenstraße, Regentenstraße 1, 41352 Korschenbroich
Nach dem Personenstandsgesetz ist jede Person, auf die sich der Eintrag bezieht, berechtigt, die Urkunde zu erhalten, sowie der/die jeweilige Ehepartner/in, der/die jeweilige Lebenspartner/in, Vorfahren und Abkömmlinge.
Andere Personen erhalten die Urkunden nur mit schriftlicher Vollmacht des Berechtigten oder durch Glaubhaftmachung eines rechtlichen Interesses (z.B. Aufforderungsschreiben einer Behörde, dass die Urkunde dort benötigt wird).
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Ansprechpartner
Sachgebiet Personenstandswesen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02161 613-120
Fax: 02161 613-108
Amt 50 Soziales und Demografie
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02161 613-169
Fax: 02161 613-108
Amt 50 Soziales und Demografie
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Fax: 02161 613-108
erforderliche Unterlagen
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Personalausweis/Reisepass
Formulare
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Voraussetzungen
Die Nachbeurkundung des Sterbefalls ist möglich für:
- deutsche Staatsangehörige
- Staatenlose, heimatlose Ausländer oder ausländische Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland
Antragsberechtigte sind:
- die Kinder,
- die Eltern,
- der oder die Ehe- oder Lebenspartner(in) der verstorbenen Person und
- die deutsche Auslandsvertretung, in deren Zuständigkeitsbereich der Sterbefall eingetreten ist.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
Details zu den Modalitäten und den Unterlagen, die das Standesamt im Einzelnen von Ihnen benötigt, erfragen Sie dort bitte vorab telefonisch.
- Stellen Sie die erforderlichen Unterlagen zusammen und suchen Sie das Standesamt auf.
- Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin prüft, ob die Beurkundung durch ein deutsches Standesamt möglich ist.
- Liegen die Voraussetzungen vor, kann die Eintragung in das Sterberegister erfolgen.
Bei Bedarf stellt Ihnen das Standesamt nach erfolgter Register-Eintragung eine Sterbeurkunde aus.
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
- Beurkundung im Sterberegister: 60,00 Euro
- Sterbeurkunde / beglaubigter Ausdruck aus dem Sterberegister: 10,00 Euro (bei gleichzeitiger Bestellung jedes weitere Exemplar 5,00 Euro)
Durch weitere Leistungen wie etwa das Erteilen einer Apostille oder durch Übersetzungen können Ihnen weitere Kosten entstehen.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern
Stichwörter
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