Als Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer und Wohnimmobilienverwalter Änderungen anzeigen
Wenn Sie Inhaber einer Erlaubnis für Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Baubetreuer, Bauträger oder Wohnimmobilienverwalter sind, dann müssen Sie der zuständigen Behörde die jeweils mit der Leitung des Betriebes beauftragte Person/Vertretung anzeigen.
Beschreibung
Hinweise für Köln
Wenn Sie Inhaber*in einer Erlaubnis für Makler*innen, Baubetreuer*innen und Bauträger*innen sind, dann müssen Sie einen personellen Wechsel in der Geschäftsführung anzeigen.
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Ansprechpartner
Gewerbeabteilung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: siehe Servicenummern
Fax: siehe Service-Fax
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Köln
- Führungszeugnis für Behörden (Belegart O)
der jeweils neubestellten Person. Das Führungszeugnis können Sie direkt bei der Antragstellung in der Abteilung Gewerbeangelegenheiten beantragen oder unter Angabe des Aktenzeichens 32-321/10 bei der Meldebehörde Ihres Wohnortes. In Köln sind dies die Kun - Auszug aus dem Gewerbezentralregister
der jeweils neubestellten Person. Den Auszug können natürliche und juristische Personen direkt bei der Antragstellung in der Abteilung Gewerbeangelegenheiten beantragen. Natürliche Personen können den Auszug unter Angabe des Aktenzeichens 32-321/10 auch b - Auszug aus der Schuldnerkartei um wirtschaftliche Nachteile abzuwenden
Sie können den Auszug nur im Internet über das Vollstreckungsportal der Länder (§ 882b der Zivilprozessordnung nach Änderung des Zwangsvollstreckungsrechts ab 1. Januar 2013) beantragen. Sofern Sie über keinen Internetzugang verfügen, wenden Sie sich bitt - Negativattest des Insolvenzgerichts
derjenigen Amtsgerichte, in deren Bezirk die*der Gewerbetreibende, beziehungsweise der*die gesetzliche Vertreter*in, in den letzten drei Jahren einen Wohnsitz oder eine gewerbliche Niederlassung hatte. Sie erhalten den Auszug beim für Ihren Wohnsitz zustä - Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes,
in dessen Bezirk die jeweils neu bestellte Person einen Wohnsitz oder eine gewerbliche Niederlassung hat. - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Gemeindesteueramtes,
in dessen Bezirk die jeweils neu bestellte Person in den letzten drei Jahren einen Wohnsitz oder eine gewerbliche Niederlassung hatte. Sie können in Köln die Unbedenklichkeitsbescheinigung online oder per Fax anfordern. Nähere Informationen hierzu finden - Aktueller Auszug der oder des Anzeigepflichtigen aus dem Handelsregister
- Aufenthaltserlaubnis,
sofern es sich bei der neu bestellten Person um eine*n ausländische*n Staatsangehörige*n (mit Ausnahme Angehörige der Europäischen Union) handelt. Die Erlaubnis muss zur Ausübung einer Tätigkeit als Geschäftsführer*in einer juristischen Person berechtigen - Bitte beachten Sie:
Die nachfolgend genannten Unterlagen werden DREI Monate anerkannt, gerechnet vom Tag ihrer Ausstellung an.
Formulare
Hinweise für Köln
Voraussetzungen
Damit der Gewerbetreibende die Anzeigepflicht nach § 9 MaBV erfüllt, muss er bzw. sie die neue betreffende Person (s.o.) unverzüglich der zuständigen Behörde mitteilen.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Köln
Anzeigepflicht nach § 9 der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) in Verbindung mit § 14 der Gewerbeordnung (GewO) und Pflicht zum Nachweis der Zuverlässigkeit nach § 34 c Absatz 1 Satz 2 GewO in Verbindung mit § 36 des Verwaltungsverfahrensgesetzes für das Land Nordrhein Westfalen (VwVfG / NW)
Verfahrensablauf
Sie können Ihre Anzeige schriftlich oder elektronisch tätigen.
Wenn Sie die Anzeige übermittelt haben, prüft die zuständige Stelle, ob alle Voraussetzungen für die Anzeige nach § 9 MaBV erfüllt sind.
Wenn alle nach § 9 Satz 3 MaBV erforderlichen Daten unverzüglich übermittelt wurden, haben Sie Ihre Anzeigepflicht erfüllt.
Fristen
Der Gewerbetreibende muss die Anzeige nach § 9 MaBV unverzüglich nach Beauftragung des Leiters oder der Leiterin eines Betriebes oder einer Zweigniederlassung oder im Fall einer juristischen Person beim Wechsel einer vertretungsberechtigten Person vornehmen.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Köln
Kosten
Hinweise für Köln
Die Gebühr für die gewerberechtliche Bestätigung des Prüfungsverfahrens liegt zwischen 50 und 450 Euro je zu überprüfender Person. Hinzu kommen, wenn dies bei der Anzeige eines Wechsels in der Geschäftsführung mit beantragt wird, die Gebühren für das Führungszeugnis und den Auszug dem Gewerbezentralregister in Höhe von jeweils 13 Euro, die in bar oder per Überweisung zu entrichten sind. Die Zahlung der Gebühr ist nur durch Überweisung oder Bareinzahlung bei einem Geldinstitut möglich.
Hinweise (Besonderheiten)
Bei schriftlicher oder elektronischer Anzeige erhalten Sie ggf. (je nach Praxis der zuständigen Stelle) eine Empfangsbescheinigung Ihrer Anzeige zeitnah, sofern das Anzeigeformular vollständig und korrekt ausgefüllt wurde und die erforderlichen Unterlagen vorliegen.
Weitere Informationen
Hinweise für Köln
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 17.09.2024
Stichwörter
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