Architektenliste Eintragung Partnergesellschaft

    Eintragung einer Partnerschaft in das Gesellschaftsverzeichnis

    Hier erhalten Sie Informationen zur Eintragung in das Gesellschaftsverzeichnis der Architektenkammer NRW.

    Beschreibung

    Berufsangehörige dürfen ihre Berufsaufgaben in der Form Partnerschaft und Partnerschaft mit beschränkter Berufshaftung ausüben. Die geschützte Berufsbezeichnung „Architektin,“ „Architekt“, „Innenarchitektin „Innenarchitekt“, „Landschaftsarchitektin“, „Landschaftsarchitekt“ oder „Stadtplanerin“, „Stadtplaner“ darf im Namen der Partnerschaft nur geführt werden, wenn die Partnerschaft in das Gesellschaftsverzeichnis der Architektenkammer NRW eingetragen ist.

    Ansprechpartner

    Architektenkammer Nordrhein-Westfalen

    Adresse

    Hausanschrift

    Zollhof 1

    40221 Düsseldorf

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0211 4967-20

    Fax: 0211 4967-99

    E-Mail: sachverstaendigenwesen@aknw.de

    Version

    Technisch geändert am 28.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag auf Eintragung
    • Partnerschaftsvertrag
    • Nachweis über die Anmeldung zum Partnerschaftsregister
    • Nachweis einer ausreichenden Berufshaftpflichtversicherung zur Deckung der sich aus der Tätigkeit ergebenden Haftpflichtgefahren

    Formulare

    Die entsprechenden Antragsformulare können Sie bei der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen herunterladen.

    Voraussetzungen

    Eine Partnerschaft mit Sitz in Nordrhein-Westfalen, an der mindestens eine Person beteiligt ist, die die geschützte Berufsbezeichnung „Architektin,“ „Architekt“, „Innenarchitektin „Innenarchitekt“, „Landschaftsarchitektin“, „Landschaftsarchitekt“ oder „Stadtplanerin“, „Stadtplaner“ führt, ist in das Gesellschaftsverzeichnis der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen einzutragen.

    Im Partnerschaftsvertrag ist nach den Vorschriften des §§ 30, 31 Baukammerngesetz NRW zu regeln, dass die Berufspflichten von der Partnerschaft beachtet werden.

    Die Partnerschaft ist verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung zur Deckung der sich aus der Tätigkeit ergebenden Haftpflichtgefahren für die Dauer der Eintragung in das Gesellschaftsverzeichnis abzuschließen; die Berufshaftpflichtversicherung muss eine fünfjährige Nachhaftung vorsehen. 

    Die Mindestversicherungssumme beträgt für jeden Versicherungsfall EUR 1,5 Mio. für Personenschäden und EUR 250.000 für Sach- und Vermögensschäden. Die Leistungen des Versicherers für alle innerhalb eines Versicherungsjahres verursachten Schäden können auf den dreifachen Betrag der Mindestversicherungssumme begrenzt werden. 

    Für Partnerschaften mit beschränkter Berufshaftung (PartGmbB) beträgt die Mindestversicherungssumme gemäß § 31 Abs. 3 BauKaG NRW für jeden Versicherungsfall EUR 1,5 Mio. für Personenschäden und 1 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden. 

    Rechtsgrundlage(n)

    • Baukammerngesetz NRW
    • Gebührenordnung der AKNW

    Verfahrensablauf

    Der Antrag wird dem Eintragungsausschuss der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen zur Entscheidung vorgelegt. Der Eintragungsausschuss ist ein unabhängiges und nicht an Weisungen gebundenes Gremium, das überprüft, ob die Voraussetzungen für eine Eintragung vorliegen.

    Fristen

    Grundsätzlich keine, der Eintragungsausschuss tagt grundsätzlich einmal pro Monat.

    Bearbeitungsdauer

    Über den Antrag ist innerhalb kürzester Frist, jedoch grundsätzlich spätestens binnen drei Monaten nach Eingang der vollständigen Nachweise zu entscheiden.

    Kosten

    Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen. Es fällt eine Gebühr in Höhe von 400,-Euro an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Mit der Eintragung in das Gesellschaftsverzeichnis wird eine Partnerschaftsgesellschaft nicht Mitglied der Architektenkammer. 

    Weitere Informationen

    Die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen stellt einen Praxishinweis zur Gründung einer Partnerschaft zur Verfügung

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 14.02.2023

    Version

    Technisch geändert am 14.02.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Nordrhein-Westfalen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de