Nutzung von Sporthallen und Sportplätzen
Hinweise für Geseke
Beschreibung
Hinweise für Geseke
Die Stadt Geseke stellt unter bestimmten Voraussetzungen Vereinen etc. schulische Räume, Turnhallen und Sportplätze zur Verfügung.
Es besteht eine Benutzungsordnung für schulische Räume vom 04.03.1999. Der Stadtverwaltung Geseke obliegt die gesamte Verteilung der Trainings- und Übungsstunden in den städtischen Sport- und Turnhallen.
Es ist ein entsprechender schriftlicher Antrag einzureichen. Die Sportplätze stehen in erster Linie den Schulen und den Sportvereinen zur Verfügung. Nähere Einzelheiten erfahren Sie beim Schulverwaltungs- und Sportamt der Stadt.
Online-Dienste
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Bearbeitungsdauer
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen