Ehrenamtliches Richteramt übernehmen Bestellung beim Arbeitsgericht

    Ehrenamtliches Richteramt beim Arbeitsgericht übernehmen

    Beschreibung

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    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

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    Rechtsgrundlage(n)

    Artikel 97 Abs. 1 Grundgesetz
    §§ 20 bis 31 Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG)
    §§ 37 bis 39, 46 Abs. 2 ArbGG
    §§ 41 bis 48  Zivilprozessordnung
    §§ 44, 44a, 44b Deutsches Richtergesetz

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 03.03.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de