Namenserklärung von Spätaussiedlern, deren Ehegatten und Abkömmlingen

    Spätaussiedler

    Hinweise für Hürth

    Beschreibung

    Hinweise für Hürth

    Das Bundesvertriebenengesetz (BVFG) regelt die Aufnahme der Personen, die wegen ihrer deutschen Volkszugehörigkeit auch heute noch von den Folgen des Zweiten Weltkrieges betroffen sind.

    Die Mehrheit der Spätaussiedler kommt heutzutage aus den Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion.

    Das Verfahren rund um die Aufnahmen dieser Personen und die Steuerung des Zuzuges wird seit dem 01.01.2005 vom Bundesverwaltungsamt erledigt. Für die Durchführung des Bescheinigungsverfahrens (Erteilung der Spätaussiedlerbescheinigung) ist ebenfalls das Bundesverwaltungsamt zuständig.

    Für die Ausstellung einer Zweitschrift der Spätaussiedlerbescheinigung ist die Behörde zuständig, die die Erstbescheinigung ausgestellt hat.

    Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Bundesverwaltungsamtes.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Amt für Inklusion, Integration und Flüchtlingshilfe (53)

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrich-Ebert-Straße 40

    50354 Hürth

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 24.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Hürth

    Formulare

    Hinweise für Hürth

    Voraussetzungen

    Hinweise für Hürth

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Hürth

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Hürth

    Fristen

    Hinweise für Hürth

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Hürth

    Kosten

    Hinweise für Hürth

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Hürth

    Weitere Informationen

    Hinweise für Hürth

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 26.01.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Hürth

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de