Spätaussiedler
Hinweise für Hürth
Beschreibung
Hinweise für Hürth
Das Bundesvertriebenengesetz (BVFG) regelt die Aufnahme der Personen, die wegen ihrer deutschen Volkszugehörigkeit auch heute noch von den Folgen des Zweiten Weltkrieges betroffen sind.
Die Mehrheit der Spätaussiedler kommt heutzutage aus den Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion.
Das Verfahren rund um die Aufnahmen dieser Personen und die Steuerung des Zuzuges wird seit dem 01.01.2005 vom Bundesverwaltungsamt erledigt. Für die Durchführung des Bescheinigungsverfahrens (Erteilung der Spätaussiedlerbescheinigung) ist ebenfalls das Bundesverwaltungsamt zuständig.
Für die Ausstellung einer Zweitschrift der Spätaussiedlerbescheinigung ist die Behörde zuständig, die die Erstbescheinigung ausgestellt hat.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Bundesverwaltungsamtes.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Amt für Inklusion, Integration und Flüchtlingshilfe (53)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
E-Mail: seniorenbeirat@huerth.de
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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